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"alt Hans Hartmann. vor diesem deß gerichts alhir. ist aber vor geraumer Zeit alters u. üblen gehörs halber entlaßen word~. stirbt nach 5 tägigem Lager ex marasmo Senili [Altersschwäche] u. dazu gestoßenem Schlagfluß. aetas. 74. Jahr und 3. Monat [begraben] d. 29. Xbris. ao. 1715."