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 Bohrer

Grimoald I.

männlich um 620 - 662  (42 Jahre)


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  • Name , Grimoald 
    Suffix I. 
    Spitzname der Ältere  
    Geburt um 620  [1
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status Austrasien Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Austrasischer Hausmeier 
    Tod 662  Paris [75001],Paris,Île-de-France,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Personen-Kennung I622  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 10 Jan 2016 

    Vater Pippin I,   geb. um 580   gest. 639/640 (Alter 60 Jahre) 
    Mutter Itta,   geb. 592   gest. 652, Nivelles [1400],Wallonien,Belgien Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 60 Jahre) 
    Familien-Kennung F252  Familienblatt  |  Familientafel

    Kinder 
     1. Childebert III.,   geb. um 640/645   gest. um 662 (Alter 17 Jahre)
     2. Wulfetrud   gest. 23 Nov 669
    Familien-Kennung F253  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 24 Nov 2007 

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Grimoald I. der Ältere Austrasischer Hausmeier seit 639
      um 620 † 662 Paris
      Sohn des fränkischen Edlen Pippin I. der Ältere und der Itta

      Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1717

      Grimoald I. der Ältere, fränkischer Hausmeier
      * um 620, † um 662
      Sohn Pippins I. des Älteren und der Iduberga

      Schwester:
      Gertrud von Nivelles

      Nach dem Tode des Vaters gelang Grimoald I. die Übernahme des Hausmeieramtes im austrasischen Reichsteil. Der minderjährige König Sigibert III. stand unter Grimoalds Kuratel und adoptierte dessen Sohn, der vermutlich erst bei dieser Gelegenheit den Namen Childebert (III.) annahm. Den wohl erst nach diesem "Staatsstreich" geborenen Sohn Sigiberts, Dagobert II., ließ Grimoald nach Irland ins Exil bringen. Der unter anderem als 'maior domus', 'vir illuster', 'dux' bezeichnete Grimoald fand Bundesgenossen in Bischof Kunibert von Köln und im Alamannen-Herzog Leuthari. Am Ende geriet er in die Hände der neustrischen Dynastie, die ihn wegen der Exilierung Dagoberts hinrichten ließ.

      Liteartur:
      NDB VII, 93 - I. Heidrich, Titular und Urkk. der arnulfing. Hausmeier, ADipl 11/12, 1965/66 - K. A. Eckhardt, Studia Merovingica, 1975 - E. Hlawitschka, Studien zur Genealogie und Gesch. der Merowinger, RhVjbll 43, 1979 - E. Ewig, Die Merowinger und das Frankenreich, 1988 -

      Hlawitschka Eduard: Seite 74, "Die Vorfahren Karls des Großen"

      10. Grimoald I.

      Als Sohn Pippins des Älterern bezeugt in Fredegarii Chron. c. 85, MG. SS. rer. Merov. 2, Seite 164; Lib. Hist.Franc. c. 43, ebd., Seite 315f.; weitere Quellen BM² 2r-4a.
      Zur Datierung seines Staatsstreichversuchs neuerdings L. Dupraz, Le royaume des Francs et l'ascension politique des maires du palais au declin du VI sicle, Fribourg/Schw. 1948, Seite 109ff, 284ff.
      Grimoald setzte 661/62 König Dagobert II. ab und erhob seinen eigenen Sohn Childebert zum König von Austrasien. Der neustrische Adel ließ daraufhin Grimoald hinrichten, weil dieser mit seinem Staatsstreich die Angliederung Austrasiens an Neustrien verhindert hatte.

      Schieffer Rudolf: "Die Karolinger"

      Dass Grimoald sogleich den Anspruch auf die eben erst zurückgewonnene austrische Machtstellung seines Vaters erheben und schließlich auch durchsetzen konnte, zeigt deutlich den Sog des dynastischen Denkens, in den das Hausmeieramt inzwischen geraten war. Zwar hatte Grimoald 641 zunächst noch als dux und gemeinsam mit dem seit den 630-er Jahren führenden dux Adalgisel einen Feldzug des halbwüchsigen Königs Sigibert gegen den Thüringer-Herzog (dux) Radulf zu bestehen, an dessen Seite der AGILOLFINGER Fara, Sohn des früher umgebrachten Chrodoald, fiel, ohne dass Radulf unter die Botmäßigkeit der Austrier gebracht werden konnte, doch als dann 642/43 Grimoalds schärfster Konkurrent am austrischen Hof, der "übermütige und ehrgeizige" Königserzieher Otto, durch den Alemannen-Herzog Leuthar getötet worden war, gab es kein Hindernis mehr: Der Sohn Pippins wurde "Hausmeier im Palast Sigiberts und im ganzen Reich der Austrier". Drei Urkunden der folgenden Jahre, wiederum Klostergründungen, betreffend, geben Aufschluß über die seitherige Kräfteverteilung, 646/47 wurde die Güterausstattung von Cugnon am Südrand der Ardennen von Sigibert III. "auf den Rat der Bischöfe von Köln, Trier und Metz sowie der Großen Grimoald, Bobo und Adalgisel" vorgenommen, und ebenso standen Kunibert von Köln und der Hausmeier Grimoald 648/50 bei der Verlagerung dieser Neugründungen an ihren endgültigen Standort Stablo-Malmedy (in den nördlichen Ardennen) an der Spitze einer urkundlichen Zeugenliste von fünf Bischöfen und neun weltlichen Großen, unter denen wir auch Grimoalds Schwager Ansegisel und dessen Bruder Chlodulf, also die Söhne Arnulfs von Metz, als königliche domestici wiederfinden. Noch etwas später sprach dann ein erneutes Schenkungsprivileg Sigiberts offen von Stablo-Malmedy als einer Stiftung, die Grimoald "aus eigenem Antrieb" auf ihm überlassenen Königsland vorgenommen habe. Es ging also im Grunde um ein weiteres pippinidisches Hauskloster, das Grimoald überdies durch die Übertragung an den Abt Remaklus aus Solignac (bei Limoges) an das irofränkischen Mönchtum Innergalliens anzuschließen suchte. Wie sehr seine Kirchenpolitik zugleich die Familieninteressen im Auge hatte, zeigt sich auch daran, dass 647/48 der Aquitanier Amandus, mit Pippins Witwe Itta durch die Gründung von Nivelles verbunden, als Landfremder zum Diözesan-Bischof in Maastricht gemacht werden konnte und dass um 654/55 der domesticus Chlodulf den einstigen bischöflichen Stuhl seines Vaters Arnulf in der austrischen Residenzstadt Metz bestieg.
      Offensichtlich verstand es Grimoald, die Regierung Austriens ganz mit eigener Hand zu führen, selbst nachdem König Sigibert III. um 645 das Mündigkeitsalter von 15 Jahren erreicht hatte. Dieser Zustand scheint den Hausmeier allmählich zu dem kühnen Plan beflügelt zu haben, seiner Familie auch in aller Form die königliche Würde zu verschaffen. Dabei dachte er keineswegs daran, das Geschlecht der MEROWINGER vom fränkischen Thron zu stoßen, den es bereits seit Chlodwigs Zeiten inzwischen in 6. Generation exklusiv innehatte, sondern er wollte die herrschende Dynastie ganz friedlich beerben. Da das Unterfangen Jahre später in einem Fiasko geendet ist, hat die karolingische Quellenüberlieferung einen dichten Schleier des Geheimnisses darüber ausgebreitet und mitunter glatt bestritten, dass Grimoald der Ältere überhaupt einen Sohn gehabt hat. Tatsächlich kennen wir nicht einmal seinen eigentlichen Namen, denn der Königsname Childebert, unter dem er in fränkischen Herrscherlisten des 8./9. Jahrhunderts begegnet, ist ihm zweifellos erst in dem Augenblick beigelegt worden, da er sich als vollgültiger MEROWINGER ausweisen sollte. Ob dem eine regelrechte Adoption durch Sigibert III. zu Grunde lag, wie ein sehr später Chronist wissen will, ist ungewiß, doch dürfte feststehen, dass der Sohn des Hausmeiers, sobald Sigibert gestorben war (nach neuerer Auffassung bereits 651, nicht 656), mit einem so begründeten Anspruch auf dessen Nachfolge hervorgetreten ist. Dabei konnte er wohl auf die Furcht vieler Austrier bauen, nach Sigiberts Ende wieder von Neustrien aus regiert zu werden, wo dessen jüngerer Bruder Chlodwig II., mit der früheren Sklavin Balthild verheiratet, immerhin drei kleine Söhne hatte.
      In seinem ehrgeizigen Kalkül ließ sich der Hausmeier Grimoald selbst dadurch nicht beirren, dass Sigibert III. einen, wenn auch unmündigen, ehelichen Sohn hinterließ, der den Namen seines Großvaters Dagobert erhalten hatte. Gemäß einer kurz vor dem Tod des austrischen Königs getroffenen Absprache "ließ er den kleinen Dagobert scheren und schickte ihn mit Bischof Dido (Desiderius) von Poitiers auf eine weite Reise nach Irland in ein dortiges Kloster, um den eigenen Sohn zum König zu machen". Das "Buch der Frankengeschichte" eines unbekannten Neustriers wohl aus der Gegend um Soissons aus dem Jahre 727, das mit diesen Worten als einzige Quelle über den "Staatsstreich" berichtet, fügt sogleich an, die Franken seien darüber sehr entrüstet gewesen, hätten Grimoald in einen Hinterhalt gelockt, ihn ergriffen und dem König Chlodwig II. († 657) zur Aburteilung übergeben; in Paris sei er dann eingekerkert und zur Strafe für den Frevel an seinem Herrn grausam getötet worden. Die Hinrichtung Grimoalds durch seine neustrischen Widersacher steht damit fest, doch ist aus einer einzigen, zufällig überkommenen Urkunde, die eine Datierung nach dem "6. Jahr des Königs Childebert" aufweist, der Schluß zu ziehen, dass der adoptierte "MEROWINGER" und mit ihm sein leiblicher Vater der Hausmeier und wahre Machthaber Grimoald, zuvor jahrelang Anerkennung gefunden haben müssen. Da von einem gewaltsamen Ende Childeberts III. nichts verlautet, mag er 656/57 eines natürlichen Todes gestorben sein und erst dadurch Grimoald in eine unhaltbare Lage gebracht haben, die es den Gegnern leicht machte, ihn alsbald zu vernichten.
      Der Sturz war tief. Mit dem Hausmeier Grimoald dem Älteren und dem adoptierten Childebert erlosch bereits in der zweiten bzw. dritten Generation der Mannesstamm der PIPPINIDEN. Erst 662 schickte Chlothar III. seinen jüngeren Bruder Childerich II. als neuen Teil-König nach Neustrien, wo inzwischen die mit Grimoald verfeindeten Adelskreise den Ton angaben. An der Seite von Sigiberts Witwe Chimnechild wurde der dux Wulfoald mit Rückhalt an den Neustriern zur bestimmenden Figur dieser Jahre; auf seine Wirksamkeit dürfte es sich beziehen, wenn die Klosterüberlieferung von Nivelles zu vermelden weiß, "Könige, Königinnen und selbst Bischöfe" hätten die Äbtissin Wulfetrud († 669), Grimoalds Tochter, "aus Haß gegen ihren Vater von ihrem Amt durch Überredung und schließlich mit Gewalt entfernen wollen". Auch bei der Bischofswahl in Maastricht kam um 670 mit dem einheimischen Lambert offenbar ein Gegner der PIPPINIDEN zum Zuge, und die Doppelabtei Stablo-Malmedy mußte gar 669/70 eine Königsurkunde entgegennehmen, in der Grimoalds Gründungsinitiative völlig außer acht gelassen und die Ausstattung mit Waldungen in den Ardennen ausdrücklich vermindert wurde. Maßgeblich beteiligt war dabei ein dux Gundoin, der wahrscheinlich gleichzusetzen ist mit jenem Gundwin, der einige Zeit nach 657 Grimoalds Schwager, den domesticus Ansegisel, erschlug. Da auch Bischof Chlodulf von Metz, der andere Sohn Arnulfs, bald nach 670 gestorben sein dürfte und anscheinend von seinem Sohn Aunulf nicht lange überlebt wurde, verblieben aus Arnulfs und Pippins Geschlecht allein Begga, die Witwe Ansegisels, und ihr Sohn, der um 640/50 geborene Pippin der Mittlere.

      Ewig Eugen: „Die Merowinger“

      Gegen die Erhebung des von Sigibert adoptierten Grimoald-Sohnes zum König erhob sich anscheinend kein Widerstand.
      Die Regierungszeit des Childebertus adoptivus (656-662) ist in tiefes Dunkel gehüllt, das bisher nicht aufgehellt werden konnte. Thüringen war der austrasischen Zentralgewalt schon unter Sigibert III. entglitten. Ob die Auflösung in den rechtsrheinischen Ländern weiter fortschritt, ist unbekannt. Äußere Gefahren bestanden an der Ost-Grenze nicht mehr oder noch nicht. Das große Slawenreich Samos, das wohl von der mittleren Elbe bis nach Kärnten gereicht hatte, löste sich um 660 auf. Die an Theiß und Donau wieder erstarkenden Awaren haben jedoch erst in der Folgezeit die "schwächste und schmalste Stelle" des Samo-Reichs im heutigen Nieder-Österreich durchstoßen und damit die bayrische Grenze an der Enns erreicht.
      Es scheint, dass Grimoald, der eigentliche Regent des austrasischen Reichs in diesen Jahren, zu den rechtsrheinischen Herzögen einigermaßen ausgewogene Beziehungen unterhielt. Gefährlicher war für die PIPPINIDEN jedenfalls die Opposition in Auster selbst, das heißt in den fränkischen Kernlanden des Reichs. Sie kann in der Regierungszeit des Grimoald-Sohnes nicht erloschen sein und dürfte auch Beziehungen zur neustroburgundischen Regierung aufgenommen haben, die sich jedoch erst auswirkten, als Childebertus adoptivus 662 eines - anscheinend natürlichen - Todes starb. Durch den vorzeitigen Tod des Sohnes verlor Grimoald die legale Grundlage seiner Macht. Er sah sich nun selbst gezwungen, Verbindungen mit dem neustroburgundischen Hof aufzunehmen. Dabei geriet er in einen Hinterhalt, wurde in Paris gefangengenommen und hingerichtet.

      Konecny Silvia: Seite 45,51, "Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."

      Die Überlieferung folgt der Linie der erfolgreichen Vertreter dieses Geschlechts. Hingegen weiß man etwa nichts von der Frau Grimoalds I. und Mutter Childeberts, was für die Beurteilung des "Staatsstreichs" Grimoalds besonders wichtig wäre.

      Schneider Reinhard: Seite 151-153, „Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter“

      Der Blick wird zunächst auf das austrasische Reich gelenkt, wo König Sigibert III. am 1.2.656 verstarb. Da er jahrelang kinderlos gewesen und eine Sohnesfolge in seinem und dem Interesse anderer lag, war Sigibert auf den Vorschlag seines Hausmeiers, des PIPPINIDEN Grimoald, bereitwillig eingegangen, dessen Sohn zu adoptieren [474 Zu dem von der Forschung immer wieder heftig diskutierten Problem des Grimoaldschen Staatsstreich gibt es eine Fülle von älteren und jüngeren Arbeiten, über die J. Fischer, Der Hausmeier Ebroin (1954) 17ff, einen sehr guten Überblick vermittelt. Außerdem muß auf die bereits genannte Studie von E. Ewig (1965) verwiesen werden. In beiden Forschungsberichten werden auch die Probleme der Überlieferung gründlich diskutiert. Hier sollen im folgenden nur diejenigen Belege und Studien zusätzlich herangezogen werden, die im Rahmen der vorliegenden engeren Thematik besonders interessieren.]. Der adoptierte Grimoald-Sohn erhielt den MEROWINER-Namen Childebert, wodurch ebenfalls die dem Kinde zugedachte Herrschaftsrolle ihren Ausdruck fand [475 In seiner scharfsinnigen und hypothesenreichen Untersuchung der merowingischen Königsliste des Diptychon Barberini aus der zweiten Hälfte des 7. Jh. hat H. Thomas (Die Namensliste des Diptychon Barberini und der Sturz des Hausmeiers Grimoald, DA 25 [1969] 17-63) Seite 40, die interessante These vertreten, Grimoald habe seinen Sohn mit Childebert "nicht einen beliebigen merowingischen Herrschernamen (verliehen), sondern den eines Königs, dem die Adoption den Besitz eines der fränkischen Teilreiche eingebracht hatte". Bewußt sei also der 577 von Guntram in Pompierre adoptierte Childebert zum namengebenden Ahn Childerts (III.) geworden. Zur Adoption Childeberts II. vgl. oben Seite 111f; 118f.]. Für Sigibert und besonders Grimoald komplizierte sich die derart geregelte austrasische Nachfolgefrage, als Sigibert doch noch ein eigener Sohn (Dagobert II.) geboren wurde, der natürlich vor Childebert Herrschaftsansprüche geltend machen konnte. Sigibert soll auch nach Angaben der im 11. Jahrhundert von Sigebert von Gembloux geschriebenen Vita Sigeberti Childebert nur als Erben (haeredem) eingesetzt haben, si ipsum contingeret sine liberis obire. Nach Dagoberts Geburt aber habe der König seine frühere testamentarische Verfügung widerrufen ( priori testamento ad rritum redacto) und den eigenen Sohn seinem Hausmeier Grimoald zur Erziehung übergeben, ut eius potentia contar omnes tutrus sublimaretur in Austrasiorum regno. Diese Nachrichten decken sich zum Teil mit solchen der Herigeri gesta episcoporum Leodiensium, deren Abfassungszeit zwischen 972 und 980 angesetzt wird. Danach sah der sterbende König in seinem Hausmeier mit Recht den für die Nachfolgeentscheidung maßgeblichen Mann, dem er seinen Sohn anvertraute und den er vielleicht durch einen Treueid zusätzlich band. Trotz dieser Nachrichten bleibt eine Skepsis, ob Erbansprüche einen zum Zweck der Herrschaftsnachfolgeregelung Adoptierten so eindeutig widerrufen werden konnte, zumal wenn die merowingische Namengebung den Adoptierten auch als MEROWINGER auswies. Zusätzlich kann verwiesen werden auf das Beispiel König Guntrams, der im Jahre 577 gelobt hatte, seinen Adoptiv-Sohn Childebert auch im Falle, daß er "noch Söhne bekommen sollte", "doch gleich wie einen von ihnen (zu) halten. Da auch die sehr zuverlässige Vita Bonitu Childebert den Adoptierten und Dagobert II. gemeinsam als Söhne Sigiberts III. anspricht, die zur Zeit der Erhebung Childerichs II. (in Austrasien 662) bereits tot waren, ergibt sich als ziemlich sicher, daß Grimoalds Sohn neben Dagobert II. Erbansprüche auf das nach Sigiberts Tod verwaiste Ost-Reich rechtens geltend machen konnte. Dadurch fällt auf Grimoalds sogenannten Staatsstreich ein etwas anderes Licht. Gleichzeitig läßt sich die ca. sechs Jahre währenden Königsherrschaft Childeberts des Adoptierten in ihrer relativ langen Dauer bis zu Grimoalds Sturz natürlich ebenfalls besser erklären
      Für die Situation nach Sigiberts III. Tod ist der im Jahre 727 geschriebene Liber historiae Francorum die Hauptquelle, deren Angaben zugrunde gelegt werden müssen, obwohl entscheidende chronologische Ansätze nicht haltbar sind: Gleich nach des Königs Tod ließ Grimoald dessen filius parvolum nomine Daygobertum zum Mönch scheren und durch Bischof Dido von Poitiers in ein fern gelegenes Kloster nach Irland bringen, während er seinen eigenen Sohn; Sigiberts Adoptiv-Sohn Childebert, in die Königsherrschaft einsetzte. "Darüber" waren die Großen des neustrischen Nachbarreiches empört, möglicherweise weil ihre eigenen weltlichen Einigungsbestrebungen durchkreuzt worden waren. Sie schritten zu politischen Gegenmaßnahmen. Dabei gelang es im Bündnis mit einer austasischen Opposition, Grimoald gefangen zu nehmen und angeblich zu Chlodwig II. nach Paris zu schaffen, wo der Hausmeier hingerichtet wurde. Aus verschiedenen Gründen schwankt nun die Datierung seiner Entmachtung zwischen 656/57 (Liber hist. Franc.) mit Chlodwigs II. Tod zwischen dem 11. September und dem 16. November 657 als terminus ante und dem durch die jüngste Forschung glaubhafter gemachten Ansatz auf das Jahr 661. Entscheidender für letzteren gegen den Liber historiae Francorum ist letztlich, daß es schwer fällt zu glauben, daß sich der Grimoald-Sohn Childebert nach dem Fall des mächtigen Vaters noch bis 661 in der austrasischen Königsherrschaft behauptet hatte.





      oo N.N.

      Kinder:

      - Childebert (III.) adoptivus † 656/57
      - Wulfetrud Äbtissin von Nivelles (659-669) † 23.11.669


      Literatur:
      Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899 - Dahn Felix: Die Völkerwanderung. Germanisch-Romanische Frühgeschichte Europas. Verlag Hans Kaiser Klagenfurt 1977, Seite 438,452, 453 - Deutsche Geschichte Band 1 Von den Anfängen bis zur Ausbildung des Feudalismus Mitte des 11. Jahrhunderts. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982, Seite 261,264 - Ewig Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1988, Seite 143-146,156,158,162,180,181-185 - Geuenich Diter: Geschichte der Alemannen. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1997, Seite 99,159 - Hlawitschka, Eduard: Adoptionen im mittelalterlichen Königshaus, in: Schulz Knut: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Mittelalters, Festschrift für Herbert Helbig zum 65. Geburtstag, Köln Seite 1-32 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 34 - Jarnut Jörg: Agilolfingerstudien. Anton Hiersemann Stuttgart 1986, Seite 76,109,127 - Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien 1976, Seite 51 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte unter den Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991, Seite 36-42, 50 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 19-23, 26,58 - Schneider Reinhard: Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter. Anton Hiersemann Stuttgart 1972, Seite 151,170,162 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995, Seite 353,356,359 - Werner Matthias: Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982, Seite 30,136,145 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 38 - [1]
    • Neue Deutsche Biographie - Grimoald

      fränkischer Hausmeier, * zwischen 615/25, † wahrscheinlich 662 Paris.

      Nach dem Tode seines Vaters verband sich G. mit dessen altem Freund Bischof Chunibert von Köln und dem Alemannenherzog Leutharius. Er ließ seinen Gegenspieler Otto, den Erzieher König Sigiberts, umbringen und erlangte so das Hausmeieramt. Da Sigibert III. noch minderjährig war, wurde G. Regent des austrasischen Teilreiches. Die Briefe des Bischofs Desiderius von Cahors zeigen ihn im Kreis seiner Verwandten als nahezu souveränen Herrscher. Er war dem irischen Mönchtum wohlgesinnt und begünstigte die Klöster Nivelles, Stablo-Malmédy und Fosses. König Sigiberts Ehe blieb lange ohne männlichen Nachkommen, so daß ihn G. zur Adoption seines eigenen Sohnes bewegen konnte. Jedoch wurde dem König danach ein Sohn, Dagobert (II.), geboren. Nach Sigiberts Tod (656) duldete G. wohl zunächst den jungen Dagobert als König, schickte ihn dann aber mehr oder minder gewaltsam nach Irland und erhob seinen eigenen Sohn auf den Merowingerthron. Wohl 662 wurden G. und Childebert mit Hilfe der Neustrier gestürzt, unter Mißhandlungen nach Paris gebracht, in den Kerker geworfen und getötet. Der „Staatsstreich“ G.s ist der erste Versuch des später als karolingisch bezeichneten Hauses, die oberste Gewalt nicht nur effektiv, sondern nominell auszuüben. Das Scheitern dieses Versuches verdrängte die Familie für etwa 20 Jahre, bis sie mit G.s Neffen, Pippin dem Mittleren, wieder den ersten Platz im östlichen Reichsteil, dann im Gesamtreich erhielt. Im einzelnen sind die Quellen über den „Staatsstreich“ so widersprüchlich, daß man zu allgemein befriedigender Lösung nicht gelangt.

      Literatur
      ADB IX; B. Krusch, Der „Staatsstreich“ d. fränk. Hausmeiers G. I., in: Zeumers Hist. Aufsätze, 1910, S. 411-38; F. Himly, Les plus anciennes chartes et les origines de l'abbaye de Wissembourg, in: Bibl. de l'Ecole des Charles 100, Paris 1939, S. 282-94; L. Dupraz, Contribution à l'histoire du regnum Francorum pendant le 3e quart du VIIe siècle, 1948; E. Ewig, Die fränk. Teilreiche im 7. Jh., in: Trierer Zs. 22, 1953, S. 85-144, bes. 120 ff. [2]


  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .

    2. [S21] Neue Deutsche Biographie Onlinefassung, Heidrich, Ingrid, "Grimoald" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 93 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd137807570.html.