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 Bohrer

Aldana

weiblich


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  • Name , Aldana 
    Geschlecht weiblich 
    Personen-Kennung I592  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 22 Jan 2016 

    Familie von Autun, Theoderich   gest. 793 
    Kinder 
    +1. von Aquitanien, Wilhelm I.   gest. 28 Mai 812, Saint-Guilhem-le-Désert [34150],Hérault,Languedoc-Roussillon,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Familien-Kennung F238  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 23 Nov 2007 

  • Notizen 
    • Vielleicht Tochter von Karl Martell. [1]
    • Aldana
      Angebliche Tochter des fränkischen Hausmeiers Karl Martell

      Hlawitschka Eduard: Seite 76, "Die Vorfahren Karls des Großen"

      26 Bernarius - Theoderich - Aldana - Hiltrud - Landrada

      Aldana, die Gemahlin eines Grafen Theoderich und Mutter Wilhelms von Gellone (Nr. 61) wird in der Literatur immer wieder als Tochter Karl Martells geführt; vgl. S. Abel - B. v. Simon, Jahrbücher Karls des Großen 2, Leipzig 1883, Seite 13 auf der Basis von AA. SS. Mai 6, Seite 894 und J. Mabillon, AA. SS. ord. s. Ben. 4, 1, Seite 68; danach J. Calmette, La familie de Saint Guilhelm (Annales du Midi 18, 1906), Seite 145ff., M. Chaume, les origines du Duche de Bourgogne, Dijon 1925, Seite 105, 547, L. Auzias, L'Aquitaine carolingienne, Toulouse - Paris 1937, Seite 520-525, G. Tellenbach, Königtum und Stämme in der Werdezeit des Deutschen Reiches, Weimar 1939, Seite 43, I. Weinrich, Wala, Graf, Mönch und Rebell, Lübeck-Hamburg 1963, Seite 17 und Tafel Seite 107, usw.
      Dies beruht darauf, daß Aldana in einem aquitanischen Necrolog als soror Hiltrudis et Landradae bezeichnet ist und daß diese beiden Namen wiederum von Töchtern Karl Martells geführt worden seien. Letzte Berechtigung zur Identifizierung der beiden Aldana-Schwestern gab dannjeweils die Tatsache, daß in den Ann. q. d. Einhardi ad 782, hrsg. von F. Kurze, SS. rer. Germ., 1895, Seite 61, ein Theodericus comes propinquus regis auftritt, der seine Truppen aus dem Riquariergau aushob und den man mit Aldanas Gemahl Theoderich identifizierte. Außerdem konnte hinzugefügt werden, daß Aldanas und Theoderichs Enkel, Herzog Bernhard von Septimanien, in Thegans Vita Hludovici c. 36, MG. SS. 2, Seite 597, als de stirpe regali bezeichnet wird. - Nun hat dieses System aber doch schwache Stellen. Es ist zwar einwandfrei eine Hiltrud als Tochter Karl Martells nachzuweisen (vgl. Nr. 46), nicht aber ebensogut eine Landrada. Die These von Abel-Simon, der alle angeführten späteren Forscher folgten, daß Landrada, die Mutter des Bischofs Chrodegang von Metz, auch als Tochter Karl Martells nachzuweisen wäre, läßt sich nämlich nicht halten. Paulus Diaconus weiß in seiner Metzer Bischofsgeschichte, MG. SS. 2, Seite 267, von jenem Bischof nur zu berichten: Chrodegangus ... ex pago Hasbaniensi oriundus, patre Sigrammo, matre Landrada, Francorum ex genrer primae nobilitatis progenitus. Auch die Urkunden König Pippins und KARLS DES GROSSEN, in denen Chrodegang wiederholt genannt ist, lassen neimals etwas über eine Verwandtschaft zu jenem verlauten. Das gleiche gilt für Chrodegangs eigene Urkunden, in denen er Pippin nur als seinen senior, nicht aber als seinen Onkel nennt; vgl. etwa A. D'Herbomez, Cartulaire de l'abbaye de Gorze, Paris 1898, Nr. 1-5,9-10. (Die Nr. 11, in der Chrodegang König Pippin als seinen avunculus bezeichnet, ist längst als späte Fälschung bekannt, vgl. ebd. die Erläuterung auf Seite 392).
      Erst die im 10. Jahrhundert oder - wenn M. Büchner, Die Vita Chrodegangi, eine kirchenpolitische Tendenzschrift (Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kan. Abt. 16, 1927), Seite 1-36, recht hat - bereits um die Mitte des 9. Jahrhunderts entstandene Vita Chrodegangi, MG. SS. 10, Seite 556, macht Landrada bei der Ausschmückung der von Paulus Diaconus gegebenen Nachrichten zu König Pippins Schwester und zu einer Tochter Karl Martells. (Nach Büchner, Seite 24, geschah dies zu dem Zweck, Erzbischof Drogo von Metz, einen außerehelichen Sohn KARLS DES GROSSEN und Halbbruder LUDWIGS DES FROMMEN, um die Mitte des 9. Jahrhunderts noch stärker als sonst als Parallele und Vorbild dienen zu können). Und erst von hier ab wird Chrodegang in einer Reihe später Quellen (Abel-Simson 2, Seite 13 Anmerkung 2) mit den KAROLINGERN in Konnex gebracht. Daß in Wirklichkeit Pippin und Chrodegang der gleichen Generation angehört bzw. Chrodegang eher älter als Pippin war, wurde bei dieser späten Konstruktion nicht in Rechnung gesetzt, spricht aber schon deutlich gegen sie. Landrada dürfte somit als Glied der angegebenen Beweiskette ausfallen. Ein Weiteres läßt sich gegen diese Kombination anführen: Wala (Nr. 52), der Enkel Karl Martells (durch dessen Friedelsohn Bernhard), heiratete nachweislich eine Tochter Wilhelms von Gellone, das heißt eine Enkelin Aldanas; vgl. Werner Seite 13, und Calmette, Seite 156f. Setzt man Aldana aber als Tochter Karl Martells an, so muß man eine in der karolingischen Ehegesetzgebung verbotene Nahehe im Verhältnis 2:3 annehmen. Doch so etwas dürfte kaum geduldet wordens ein. Schließlich läßt sich gegen die herrschende Meinung noch einwenden: Hätte man Aldana in dem angegebenen Nekrolog tatsächlich mit den KAROLINGERN in Verbindung bringen wollen, so wäre es einfacher gewesen, sie als soror Pippini regis denn als soror Hiltrudis et Landradae zu kennzeichnen.
      Mit Hiltrud und Landrada können also meines Erachtens keine Töchter Karl Martells gemeint sein. Andererseits verlangen nun aber die Kennzeichnungen Theoderichs als propinquus regis (= KARLS DES GROSSEN) und Bernhards von Septimanien als de stirpe regali eine Erklärung. Hierbei ist davon auszugehen, daß Graf Theoderich, der propinquus regis, seine Truppen in Riboaria congregare potuit, in jenem Gebiet also hervortrat, in dem König Pippin und seine Gemahlin Bertrada die Jüngere gemeinsam und durch ihre Väter vermittelten Besitz aus dem alten Hugobert-Irmina-Erbe innehatten (vgl. E. Hlawitschka, Zur landschaftlichen Herkunft [wie in Nr. 4], Seite 4-15). zeigt dieses Auftreten Theoderichs in Ripuarien einerseits eine gewisse Verankerung in jenen Gegenden, so wird man andererseits bei der Erklärung der propinquitas zu KARL DEM GROSSEN dadurch gleichfalls darauf hinlenkt, das verwandtschaftsvermittelnde Bindeglied auch im Umkreis der Hugobert-Irmina-Nachkommen zu suchen. Bei solcher Betrachtung fält auf, daß Bertrda die Ältere (Nr. 22) bei der Gründung von Prüm im Jahre 721 viri magnifici bat, ihre Stiftungsurkunde zu bestätigen (et viris magnifici affirmare [!] rogavimus), und daß unter der Urkunde dann noch Handzeichen Bertradas und ihres Sohnes Heribert (Nr 34) folgende Unterschriften erscheinen: Ego Bernarius +, Signum + Chrodelande. Ego Theodericus subscripsi; H. Beyer, Mittelrheinisches Urkundenbuch 1, Koblenz 1860, Nr. 8,Seite 11.
      Daß diese Zeugen Verwandte Bertradas und Heriberts waren, ist nun nicht ausdrücklich gesagt. Beachtete man jedoch die Tatsache des affirmare und sieht man, daß dem in anderen Urkunden die Wendung Signum + manus NN, qui ad omnia suprascripta consensit er ad confirmandum (!) manum posuit, entspricht, wobei sogar noch ausdrücklich hervorgehoben wird, daß eine solche Urkunde cum consensu propinquorum et parentum erlassen wird (vgl. zum Beispiel E. Hlawitschka, Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien, Freiburg i. Br. 1960, Seite 303) so hat man diese affirmantes der Bertrada-Urkunde von 721 doch als Verwandte zu betrachten. Stützen läßt sich diese Sicht noch durch die Besonderheit, daß hier auch eine Frau als Zeugin erscheint, während doch Frauen in solcher Weise bei Rechtsakten gewöhnlich nicht hervortreten. Ja, diese Frau - Chrodolanda - muß sogar, wenn sie schon um ihre affirmatio gebeten wurde, in besonders enger Weise mit der Urkundenausstellerin - Bertrda der Älteren - verbunden gewesen sein. Nichts liegt näher, als Chrodelanda mit Bertradas der Älteren bekannter Schwester Chrodechild zu identifizieren, und den, der ihr voransteht - Bernarius -, als deren bislang unbekannten Gemahl aufzufassen. Theoderich, den folgenden Zeugen, könnte man sodann als beider Sohn ansehen. Letzterer wäre damit zugleich ein Neffe Bertradas der Älteren und ein Vetter ihres an der Gründung von Prüm beteiligten Sohnes Heribert. - Hier kommt nun weiter hinzu, daß man im Testament des Abtes Fulrad von Stz.-Denis (hrsg. von M. Tangl [NA 32, 1906], Seite 208ff.; zu seiner Interpretation vgl. J. Fleckenstein, Fulrad von Saint-Denis und der fränkische Ausgriff in den süddeutschen Raum, in: G. Tellenbach, Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des großfränkischen und frühdeutschen Adels, Freiburg i. Br. 1957, Seite 9ff) einen Heribert und einen Theoderich genannt findet, die jeweils in Bittersdorf, Auersmacher und saargemünd begütert waren und diese Güter um die Mitte des 8. Jahrhunderts oder auch schon kurz vorher an Fulrad abgaben, die beide also wegen des gemeinsamen Grundbesitzes eng verwandt gewesen sein müssen. Saargemünd ist nun wieder dadurch in Beziehung mit den KAROLINGERN aufzuzeigen, daß Pippin der Mittlere und Plektrud, Bertradas der Älteren Schwester und Schwager, 706 hier schon zwei Urkunden ausstellten: C. Wampach, Echternach 1, 2, Nr. 14 und 15, Seite 38ff. Identifiziert man - was durch die KAROLINGER-Urkunden aus Saargemünd naheliget - diesen Heribert mit Pippins und Plektruds Neffen Heribert, dem Sohn Bertradas der Älteren, so kann Theoderich freilich nicht ein Bruder dieses Mannes sein, da Bertrada die Ältere 721 bei der Gründung Prüms nur noch jenen Heribert als Sohn hatte und andere Söhne als defuncti beklagte (ut anoxiissceleribus nostris et filiis meis defunctis mereamur emundare). Man muß dann Heribert und Theoderich schon als Vettern betrachten! Die Deduktion aus den Zeugenunterschriften der prümer Stiftungsurkunde, die uns Theoderich als Sohn der Bertrada-Schwester Chrodechild vermuten ließen und somit auch als Vetter des Bertrada-Sohnes Heribert von Laon ergaben, dürften hier also eine gewisse Bestätigung erfahren. Wenn man schließlich noch bedenkt, daß die Gründung des Klosters Weißenburg i. E. von einem an der oberen Saar bei Saargemünd und ihrem Nebenflüßchen, der Eichel, beheimateten Familienkreis vorgetragen wurde, zu dem auch Herzog Theotarius und sein Sohn Theodard (Nr. 4 und 13) gehört zu haben scheinen (vgl. K. Glöckner, Die Anfänge des Klosters Weißenburg [wie in Nr. 13], Seite 9ff), so zeigt sich, daß sowohl Heribert als auch Theoderich in der Nachkommenschaft Irminas von Oeren standen und daß der Komplex, in dem 706 Pippin der Mittlere und Plektrud auftraten, den KAROLINGERN wie vieles andere aus der Hugobert-Irmina-Hinterlassenschaft angewachsen ist. - Ob nun freilich der bereits 721 in Prüm auftretende Theoderich, den wir mit dem Theoderich des Fulradteszamentes gleichsetzen, noch mit dem 782 im Rupuariergau genannten und 793 gegen die Sachsen gefallenen propinquus regis Theoderich, den man doch wohl als Gemahl der Aldana und als Großvater Bernhards von Septimanien de stirpe regali ansprechen darf, zu identifizieren ist, oder ob sie nicht doch eher zwei Generationen angehörten - etwa als Vater und Sohn oder als Onkel und Neffe (durch einen Bruder bzw. eine Schwester des schon 721 bezeugten Theoderich) -, kann nicht entschieden werden. Daß aber eine Blutslinie dieser Art von Chrodelind und Bernarius zu Theoderich und Aldana und deren Nachkommen läuft, mag neben den angeführten Argumenten noch daurch gestützt werden, daß die Namen Chrodelind, Bernar, Theoderich und Heribert dann bei den Kindern Wilhelms von Gellone (= Rotlind, Bernhard, Theoderich, Heribert) wieder auftreten; vgl. L. Weinrich, Wala, Tafel Seite 107.
      Nicht zuletzt darf man noch darauf hinweisen, daß ein Urenkel Theoderichs und Aladanas, das heißt ein Enkel Wilhelms von Gellone durch dessen Sohn Bernhard von Septimanien, nämlich Herzog Wilhelm der Fromme von Aquitanien, gegen Ende des 9. Jahrhunderts noch Allodialbesitz in jenem Seillegebiet hatte (A. Bernard- A. Bruel, Recueil des chartres de l'abbaye de Cluny 1, Paris 1876, nr. 53, Seite 62), in dem schon Theotarius (Nr. 4) und Theotradus (Nr. 13) als Grundbesitzer nachgewiesen werden können (vgl. C. Zeuss in Nr. 4), daß Wilhelm der Fromme also jene Bereiche besitzmäßig tangierte, in denen wir um die Mtte des 8. Jahrhunderts durch das Fulradteszament (die beiden Vettern) Heribert und Theoderich antrafen. - Die andersartigen Deutungsversuche der Zeugen der Bertrada-Urkunde für Prüm und folglich auch der hier dargelegten Zusammenhänge, welche M. Chaume, Les origines, Seite 546f., L. Levillain, La charte de Clotilde (Bibliotheque de l'Ecole des Chartes 105, 1944), Seite 32-39, K. F. Werner, Untersuchungen zur Frühzeit des französischen Fürstentums V (Die Welt als Geschichte 20, 1960), Seite 103, unter anderem geben, scheinen mir - zumal sie die genealogische Einordnung Bertradas der Älteren noch nicht kennen wie auch die von der falschen Einreihung Aldanas als einer Tochter Karl Martells ausgehen - nicht stichhaltig zu sein. (Meine früher geäußerte Skepsis gegen die genealogische Deutbarkeit der Zeugenunterschriften in der Bertrada-Urkunde für Prüm [vgl. Hlawitschka, Zur landschaftlichen Herkunft; Seite 6 Anmerkung 24] konnte ich - nachdem sich genügend stützende Argumente fanden - aufgeben).

      [2]

  • Quellen 
    1. [S14] Anmerkung P.Bohrer.

    2. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .