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 Bohrer

Lantfrid

männlich - 730


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  • Name , Lantfrid 
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status 712-730  Alamannien Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Herzog der Alamannen 
    Tod 730  [1
    Personen-Kennung I540  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 24 Okt 2015 

    Vater Gotfrid,   geb. um 650   gest. 709 (Alter 59 Jahre) 
    Mutter von Bayern, N. 
    Familien-Kennung F213  Familienblatt  |  Familientafel

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Lantfrid Herzog der Alamannen (712-730)
      + 730
      Sohn des Alamannen-Herzogs Gotfrid

      Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 1706

      Lantfrid, Herzog der Alemannen + 730

      Einer der Söhne des alemannischen Herzogs Gottfried (+ 709), begegnet erstmals in der Regierungszeit Karl Martells und im Zusammenhang mit der Gründungsgeschichte der Abtei Reichenau um 724. In dieser Phase, die auf den Feldzug Karls gegen die Alemannen 722 und deren Rebellion von 723 folgte, hat offenbar zwischen dem alemannischen Herzog und dem Hausmeier Einvernehmen bestanden. Doch bereits 725 und 728 hat Karl auf Kriegszügen nach Bayern seine Macht in Alamannien demonstriert, und auch die Vertreibung Pirmins von der Reichenau durch Lantfrids Bruder Theudebald zeugt von der Verschlechterung der fränkisch-alemannischen Beziehungen. 730 hat sich Karl schließlich gegen Lantfrid selbst gewandt. Dessen Tod im selben Jahr bedeutet eine Zäsur in der Spätphase des alemannischen Dukats. In Fortsetzung der legitimistischen, auf formale Unterordnung unter die MEROWINGER bedachten Einstellung seines Vaters, die zugleich der Abwehr des karolingischen Zugriffs auf Alemannien diente, hat Lantfrideine Neufassung der Lex Alamannorum (Lantfridana) veranstaltet, in welcher die Bedeutung des merowingischen Königs als dominus des alemannischen Herzogs betont und auch gleichzeitig die Rechte des letzteren als Gerichtsherr, Friedensgarant und Kriegsherr verkündet werden.

      Literatur:
      NDB XIII, 621f. [Lit.] - Die Gründungsurkk. der Reichenau, hg. P. Classen (VuF 24), 1977 - J. Jarnut, Unters. zu den frk.-alem. Beziehungen in der 1. Hälfte des 8. Jh., SchZG 30, 1980, 7-28 - Die Bayern und ihre Nachbarn, hg. H. Wolfram - A. Schwarcz (AAW, phil.-hist. Kl. 179) I, 1985 - C. Schott, Zur Geltung der Lex Alam. (Die hist. Landschaft zw. Lech und Vogesen, hg. P. Fried - W.-D. Sick, 1988), 75-105.

      Geuenich, Dieter: Seite 104-106, "Geschichte der Alemannen"

      Als Gotfrid 709 starb, erhoben seine beiden Söhne Lantfrid (+ 730) und Theudebald Anspruch auf den Titel eines dux. Demnach bestand im alemannischen Herzogshaus das Prinzip der Herrschaftsteilung und nicht das der Individualsukzession. Erblichkeit und Teilung der Herzogswürde waren entsprechend auch in der Neufassung des alemannischen Rechts vorgeschrieben, die mit dem Namen des Herzogs Lantfrid verbunden ist.
      Ob Gotfrid der erste seines Hauses war, der die Herzogswürde erlangte, oder ob etwa die duces Alamannorum Crodobert (631/32) und Leuthari (643) zu seinen Vorfahren zu zählen sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Auch die Frage, ob er und seine S Söhne zu Beginn des 8. Jahrhunderts die einzigen Herzöge in Alemannien waren und ihre Herrschaft das gesamte Land umfaßte, ist aus den Quellen nicht eindeutig zu beantworten. Wir wissen nicht, aus welchem Grund und mit welchem Ziel der Hausmeier Pippin der Mittlere nach dem Tode Gotfrids (709) in Alemannien eingriff. Seine Feldzüge richteten sich gegen einen dux Wilharius (Vilarius/Willicharius), von dem die Lebensbeschreibung des heiligen Desiderius berichtet, daß er im Gebiet der Alemannen in der Ortenau geherrscht habe. Es erscheint durchaus möglich, daß Pippin mit seinen Kriegszügen gegen Wilharius unter Inanspruchnahme königlicher Hoheitsrechte in die Regelung der Nachfolge Gotfrids - möglicherweise zugunsten der Söhne des verstorbenen Herzogs - eingreifen wollte. Sollte er damit eine engere Bindung der Söhne Gotfrids an die PIPPINIDEN angestrebt haben, so wurde dieses Ziel jedenfalls nicht erreicht. Lantfrid und sein Bruder Theudebald standen nach dem Tode Pippins den Hausmeiern in erbitterter Feindschaft gegenüber.
      Die Quellen berichten, 722 habe Karl Martell (714-741) Alemannien und Bayern unterworfen, 723 hätten sich beide Völker wieder gegen Karl erhoben und die "Friedenseide schmählich gebrochen". Offensichtlich standen die beiden miteinander verwandten Herzogsfamilien in Bayern und Alemannien in gemeinsamer Oppoition gegen die fränkischen Hausmeier. 724 gründete der Klosterbischof Pirmin unter dem Schutz von Karl Martell auf der Bodenseeinsel Reichenau ein Kloster, das inmitten des alten Kerngebites der Alemannen-Herzöge offensichtlich als Provokation empfunden wurde. Nur etwa drei Jahre konnte sich Pirmin als Abt auf der Insel halten, dann vertrieb ihn Theudebald, der Sohn Gotfrids und Bruder Lantfrids, "aus Haß gegen Karl".
      Das verfassungsgeschichtliche Problem, ob Theudebald bereits neben seinem Bruder als Herzog - vielleicht eines südlichen Teilherzogtums - amtierte oder ob er erst nach dem Tod Lantfrids die Herzogswürde übernahm, ist keineswegs als gelöst anzusehen. 730 wandte sich Karl Martell mit einem Heerzug gegen Lantfrid, der noch im selben Jahr starb.

      Ewig Eugen: Seite 196, "Die Merowinger"

      Herzog Lantfrid löste nach Pippins Tod jegliche Bindung an die ARNULFINGER und ließ sogar die Lex Alamannorum in eigener Machtvollkommenheit redigieren und verkünden.

      Störmer Wilhelm: Seite 23,38, "Adelsgruppen"

      Herzog Landfried, unter dessen Herrschaft die Lex Alemannorum neu redigiert wurde, stand - wie später sein Bruder Odilo und vor ihm bereits 725 seine bayerischen Verwandten, ja selbst sein Vater Gottfried - im Gegensatz zu den karolingischen Hausmeiern. Karl Martell zog gegen ihn 730 zu Felde; im gleichen Jahr starb Landfried.
      724 scheinen sich die alemannischen AGILOLFINGER bei der Gründung des Klosters Reichenau noch einmal mit den Hausmeiern (zwangsweise?) arrangiert zu haben. 730 rückte Karl Martell siegreich in Alemannien ein; im gleichen Jahr starb der dux Landffried. Dessen Bruder Theutbald gelang es aber noch einmal, eine alemannische Herzogsgewalt aufzubauen. Sollte das mit Unterstützung Swanahilds, der Gemahlin Karl Martells geschehen sein? Sie war ja eine neptis Odilos und damit auch Theutbalds, da beide Brüder waren.

      Stälin Paul Friedrich: Seite 80, "Geschichte Württembergs"

      In den Jahren 709 und 710 rückte Pippin selbst ins Feld und ließ 711 und 712 seine Unterbefehlshaber kämpfen, scheint übrigens mehr eine Verheerung des Landes als dauernde Unterjochung bewirkt zu haben. Nur zu Karl Martell mag kurze Zeit das alamannische Herzogtum in freundlicher Beziehung gestanden haben. Im Jahre 725 wurde Alamannien von Karl Martell aus Anlaß seines Krieges mit den Bayern auf dem Zuge vom Rhein zur Donau berührt und in der nächsten Zeit standen an der Spitze des Lanndes Herzog Lantfrid, welcher durch eine Revision des alamannischen Gesetzes wiederum eine selbständigere Stellung bekundet haben soll, und sein Bruder Theutbald, dessen herzogliche Gewalt übrigens nicht sicher bezeugt ist. Im Jahre 727 soll sich Theutbald nach nicht ganz sicheren Angaben gegenüber von Karl insofern feindlich bewiesen haben, als er den genannten Pirmin von Reichenau vertrieb; im Jahre 728 scheinen erneute Unruhen in Bayern und auch auf Alamannien von Einfluß gewesen zu sein und im Jahre 730 wurde Karl zu einem Kriege gegen Lantfrid genötigt. Doch verstarb letzterer noch im gleichen Jahre wohl eines natürlichen Todes. Er ist der letzte Herzog von Alamannien, welcher in den Quellen mit Sicherheit bezeichnet wird, und da das Land im Jahre 741 von Karl mit Austrasien seinem erstgeborenen Sohne Karlmann zugeteilt wurde, während des selbständiger gebliebenen Bayern bei dieser Teilung keine Erwähnung geschieht, so liegt die Vermutung nahe, nach der Besiegung Lantfrids sei Alamannien mit Beseitigung des Herzogtums dem Frankenreiche unmittelbar einverleibt worden und Lantfrids in der Folge so oft "rebellierender" Bruder Theutbald sei nur Usurpator der herzoglichen Gewalt gewesen.

      Literatur:
      Ewig Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1988 Seite 196,200 - Geuenich, Dieter: Geschichte der Alemannen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1997, Seite 104-106,108,159 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 62,75 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 42,53 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 368 - [1]
    • Neue Deutsche Biographie - Lantfrid
      Herzog der Alemannen, * vor 709 (vermutlich um oder vor 700), † 730.

      Es scheint, daß L. nach dem Tode seines Vaters, des mächtigen Herzogs und Führers der antikaroling. Front in Alemannien, zunächst nur ein Teilherzogtum erhalten hat, denn 709-21 wird nur Williheri als alemann. dux genannt, und zwar im Bereich der Ortenau. Als solcher ist Williheri (nicht aber ausdrücklich L.) 709, 710, 711 und 721 den|Angriffen des Hausmeiers Pippin d. M. und anderer fränk. Herren ausgesetzt. Da L. in diesem Zusammenhang nicht genannt wird, scheint er sich aus dem Kampf herausgehalten zu haben, oder er war noch nicht Herzog (unwahrscheinlich). Eindeutig sichtbar wird die Herzogsherrschaft erst 725, als Karl Martell gegen die Alemannen unter Hzg. L. und anschließend gegen die Bayern zu Felde zog.

      Da L. der Erneuerer des alemann. Gesetzes und Redaktor der Lex Alamannorum Lantfridana (wohl um oder vor 724) war, gewinnt man jedoch den Eindruck, daß er schon längere Zeit Herzog Gesamtalemanniens war oder doch die Vorherrschaft auch über die durch Nutzteilung entstandenen Teilherzogtümer errungen hatte. Völlig unwahrscheinlich ist, daß auch Karl Martell an der Redaktion dieser Lex beteiligt war. Im Gegenteil verraten sowohl die Lex als auch die gleichzeitigen Aktionen des Hausmeiers gegen L., daß die Lantfridana unabhängig und in Konfrontation zu Karl Martell entstanden sein muß. L. hat in diesem Gesetz dem Herzog entscheidende Positionen im alemann. Stammesherzogtum zuerkannt. Er ist Gerichtsherr, Friedensgarant, Kriegsherr und Befehlshaber. Des Merowingerkönigs wird zwar in der Lex gedacht, doch steht er relativ im Hintergrund. L.s Herzogsrecht in der Lantfridana hat eine Reihe von Gemeinsamkeiten mit dem Königsrecht des langobard. Edictum Rothari (643). Der fränk. Hausmeier findet in der Lantfridana keine Erwähnung. Diese neue Lex mit offizieller Anbindung an das merowing. Königtum war offensichtlich als Schutz gegen den Zugriff der karoling. Hausmeier gedacht. Tatsächlich scheint sie für diese Stein des Anstoßes gewesen zu sein und zu mehr oder weniger permanenten kriegerischen Aktionen Karl Martells gegen L. den Vorwand geboten zu haben. Da man neuerdings wieder den Einweisungsbefehl Karl Martells für Pirmin, der an Hzg. L. und Gf. Berthold gerichtet ist, als echt erweisen kann, wird man davon ausgehen müssen, daß der Hausmeier 724 mit der Entsendung Pirmins auf die Reichenau, einer zentralen alemann. Herzogslandschaft, die Eingliederung Alemanniens zu realisieren trachtete. 727 wird Pirmin von L.s Bruder und Teilhzg. Theutbald vertrieben – Zeichen aktiven Vorgehens der Brüder gegen karoling. Einfluß. 725, 727, wohl auch 728 und schließlich 730 kämpfte der Hausmeier gegen L. und sein Herzogtum. L. starb 730, wohl beim letzten Angriff Karl Martells. Die wiederholten Angriffe zeigen den Gegensatz zwischen L. und den fränk. Hausmeiern sowie den erbitterten Widerstand der Alemannen, der selbst nach L.s Tod noch nicht gebrochen werden konnte.

      [2]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .

    2. [S21] Neue Deutsche Biographie Onlinefassung, Störmer, Wilhelm, "Lantfrid" in: Neue Deutsche Biographie 13 (1982), S. 621 f. [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd137939612.html.