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 Bohrer

Ernst I.

männlich - 865


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  • Name , Ernst 
    Suffix I. 
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status Nordgau,Bayern,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Grenzgraf des Nordgaus 
    Titel/Amt/Status vor 829-861  Bayern,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    oberster Graf in Bayern 
    Tod 11 Nov 865  [1
    Personen-Kennung I521  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 17 Dez 2015 

    Vater Ernst 
    Mutter Wartrun 
    Familien-Kennung F363  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Irmgard 
    Kinder 
     1. N.   gest. 879
     2. im Sualafeld, Ernst II.   gest. 899
     3. Hartwig   gest. um 887
     4. Guntpolt   gest. um 900
     5. Guntpert   gest. um 902
     6. Altman   gest. nach 887
    Familien-Kennung F417  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 16 Dez 2015 

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsTitel/Amt/Status - Grenzgraf des Nordgaus - - Nordgau,Bayern,Deutschland Link zu Google Earth
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  • Notizen 
    • Ernst I.
      Grenzgraf des Nordgaus
      oberster Graf in Bayern vor 829-861
      + 11.11.865
      Sohn des Grafen Ernst und der Wartrun

      Lexikon des Mittelalters: Band III Seite 2176

      Ernst
      + 11. November 865

      Oberster Graf im regnum Bayern, dux im bayerischen Grenzgebiet gegen Böhmen, Amtstätigkeit seit 829

      Ernst entstammte offensichtlich einer vornehmen mainfränkisch-altbayerischen Familie: "Der erste unter den Freunden des Königs" (= Ludwig der Deutsche) war wohl schon seit etwa 829 Grenzgraf des Nordgaus. Seine Bedeutung als führender Graf Bayerns wird seit den 30-er Jahren des 9. Jh. in seiner vorrangigen Platzierung in den Zeugenreihen sichtbar. 849 führte Ernst, "dux partium illarum" (das heißt offensichtlich des Nordgaus) einen ostfränkisch-bayerischen Heerbann gegen die Böhmen; 855 wird er als "ductor" des gegen die Böhmen marschierenden bayerischen Heeres genannt. 857 hat bereits sein gleichnamiger Sohn eine führende Stellung im Kampf gegen die Böhmen.
      Bis 856 war Ernst nach dem König die bedeutendste politische Persönlichkeit im Ostfränkischen Reich. Dem entspricht auch, dass König Ludwigs Sohn Karlmann eine Tochter Ernsts zur Frau nahm, wohl kurz nachdem Karlmann die Verwaltung des Ostlandedes übertragen worden war. Seither war Ernst vielleicht der einflussreichste Ratgeber des Prinzen Karlmann. Er war offensichtlich mit seinem ganzen Anhang in das Komplott Karlmanns gegen Ludwig den Deutschen verwickelt. Auf dem königlichen Hoftaag zu Regensburg fand 861 der Prozess gegen Ernst statt, der weite Kreise zog. Am 6. April 861 wurde Ernst, "da er sich der Untreue schuldig gemacht habe", die Lehen entzogen. Während Ernsts mitverurteilte Neffen, die KONRADINER Uto, Berengar und Waldo, in das Teilreich KARLS DES KAHLEN emigrierten, blieb Ernst auf seinen Eigengütern in Bayern, wo er 863 als venerabilis vir Ernst begegnet. Nach dem Nekrolog von St. Emmeram zu Regensburg wurde er, offenbar immer noch hochangesehen, in diesem Kloster begraben.

      Literatur:
      S. v. Riezler, Gesch. Baierns I/1, 1927 - M. Mitterauer, Karol. Markgrafen im SO. Frk. Reichsaristokratie im österr. Raum, 1963 - K. Brunner, Oppositionelle Gruppen im Karolingerreich, 1979.

      HERKUNFT UND GESCHICHTE FÜHRENDER BAYERISCH-ÖSTERREICHISCHER GESCHLECHTER IM HOCHMITTELALTER, Dr. J.P.J. Gewin: Seite 154
      I. 1. Ernst

      829-857, Markgraf im Nordgau.
      829. Ranshofen. König Ludwig der Deutsche gibt dem Kloster Mondsee durch Vermittlung Ernsts und Adalperts den Abersee nebst umliegenden Wäldern: R. H. nr. 24.
      837. Regensburg. Graf Ratpot vermacht St. Emmeram sein Eigen zu Tulln, 1. Zeuge: Graf Ernst: R. H. nr. 29.
      849. Bei einem Feldzuge gegen Böhmen wird Ernst "dux partium illarum" genannt: Reindel a.a.O. S. 43.
      855. März 17. In einer königlichen Urkunde heißt es: "misit aciem Baiowariorum in Poemanios, quorum ductor Ernst comes exstitit": M. G. Urkunden der deutschen Karolinger I. nr. 72, Reindel S. 43 f.
      857. Derselbe als Vater seines gleichnamigen Sohnes (G. 5.) bezeichnet: H. Reg. 55.

      Michael Mitterauer: Seite 132, "Karolingische Marken im Südosten"

      Ebenso wie Graf Werner scheint auch sein mutmaßlicher Verwandter Ernst gegen Ende der 20-er Jahre seine Karriere begonnen zu haben. Zusammen mit einem Adalbert interveniert er 829 in einer königlichen Schenkung für das Kloster Mondsee. Schon damals dürfte er Graf im Nordgau und zugleich oberster Graf Bayerns gewesen sein. Seine überragende Rolle wird wiederholt durch seine Stellung in den Zeugenreihen bestätigt. Bei der Besitzübergabe Präfekt Ratpots ist er 837 vor Graf Werner 1. Zeuge. Bei der Schenkung König Ludwigs an Herzog Priwina wird er unter den Anwesenden direkt nach den 4 bayerischen Bischöfen und den königlichen Prinzen Karlmann und Ludwig aufgezählt. Erst nach ihnen folgen Präfekt Ratpot, dessen Untergraf Werner, der karantanische dux Pabo, der bayerische Pfalzgraf Fritilo und Tacholf, der Graf der Sorbischen Mark. Im gleichen Jahr bezeichnen ihn die Fuldaer Annalen im Zusammenhang mit einem Böhmenfeldzug als dux partium illarum. Ebenso wird er 855 als ductor des gegen Böhmen ziehenden bayerischen Heeres genannt.
      Für Ernsts hohes Ansehen spricht auch, dass Ludwigs ältester Sohn Karlmann seine Tochter zur Frau nahm. Ein Sohn Graf Ernsts, der den Namen des Vaters trug, wird 857 genannt.
      Als Ernsts Neffen lernen wir die Söhne des Lahngaugrafen Gebhard kennen. Die Bezeichnung nepotes ist wohl schon wörtlich zu nehmen, dass eben ein Elternteil der 4 Brüder zu den Geschwistern Graf Ernsts gehörte. Da nun dieser selbst sicher kein KONRADINER war, bleibt nur die Möglichkeit, dass Graf Gebhard mit Ernsts Schwester verheiratet war.
      Graf Ernst wird auch noch nach seiner Absetzung urkundlich genannt. Um ihn muss es sich nämlich bei jenem venerabilis vir Ernestus handeln, der um 863 mit Bischof Ambricho von Regensburg Besitz in Gumpolding und Breitbrunn (beide bei Linz) tauscht. Die sehr selten verwendete Bezeichnung venerabilis kann nicht bloß durch das hohe Alter dieses Ernst erklärt werden. Sie deutet auch darauf hin, dass er ein Mann von bedeutendem Ansehen und vornehmer Herkunft war. Eine solche Charakteristik passt aber zu keinem anderen Ernst dieser Zeit besser als zu dem ehemaligen Nordgaugrafen. Es ist ja kaum anzunehmen, dass Graf Ernst 861 seinen Eigenbesitz verlor oder, wie seine Neffen, außer Landes ging. Viel wahrscheinlicher ist es, dass er sich auf seine Güter zurückzog.
      Zwischen den östlichen Gebieten Frankens und dem Nordgau aber bestanden immer enge Beziehungen. Gerade am Beispiel der Familie des Nordgaugrafen Ernst werden diese Zusammenhänge deutlich. Seine Nachkommen sind noch durch lange Zeit im oberen Maingebiet nachzuweisen. Die ERNSTE waren gewiss im östlichen Franken stark verwurzelt, wenn nicht überhaupt hier ihre ursprüngliche Heimat zu suchen ist. Obwohl sie schon früh Beziehungen zu Bayern hatte, dürften sie doch ein stammesfremdes Geschlecht gewesen sein. Dafür spricht auch die Heirat Karlmanns mit einer Tochter Graf Ernsts. König Ludwig war sicherlich daran interessiert, dass die Gattin seines präsumtiven Nachfolgers dem führenden Frankenstamme angehörte.

      Alfred Friese: Seite 97, "Zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

      Graf Ernst I. (832-865), wohl ein Sohn des oben genannten Schenkers, war unter Ludwig dem Deutschen Präfekt des bayerischen Kerngebietes (inter amicos regis primus, berichten die Annal. Fuld. S. 39 zum Jahre 849) und dux (D LdD 72; ductor aciei Baiwariorum in Poemanos). Seine Tochter heiratete den Sohn des Königs, Karlmann. Ernst I. selbst tritt in den Vordergrund, als Ludwig der Deutsche seine Herrschaft über Bayern hinaus ausdehnen kann und nimmt die Grafenrechte im bayerischen Nordgau wahr. Im Aufstand von 861 verlieren er und seine konradinischen Neffen Udo, Berengar (comites) und Waldo (abbas) ihre Würden, während sein offenbar unbeteiligter Sohn Ernst II. (857-899) die Grafenrechte im Sualafeld unangefochten behauptet; dort amtieren auch seine Nachkommen Ernst III. und Ernst IV. (903-955). Wahrscheinlich war Ernst I. ein Schwager Graf Gebhards vom Lahngau. Ihre Verwandtschaft mit den babenbergischen POPPONEN wird neben der oben behandelten Besitzgeschichte durch die Namengebung der jüngeren BABENBERGER untermauert; 2 ihrem Hause entstammende schwäbische Herzöge führen den Namen Ernst (1012-1015 und 1015-1030).

      oo Irmgard

      Kinder:
      - Tochter - 879
      oo Karlmann König von Ostfranken, um 830-22.9.880
      - Ernst II. Graf im Sualafeld - 899
      - Hartwig- c. 887
      - Guntpolt - 900
      - Guntpert Vogt von St. Emmeram - 902
      - Altmann - c. 887 [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .