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 Bohrer

Hugo II.

männlich


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  • Name , Hugo 
    Suffix II. 
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status Graf 
    Titel/Amt/Status Vogt der Abtei Lüders 
    Personen-Kennung I208  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 10 Aug 2015 

    Vater Hugo I. 
    Mutter Hildegard 
    Familien-Kennung F89  Familienblatt  |  Familientafel

  • Notizen 
    • Hugo II., Graf, Vogt der Abtei Lüders
      Sohn des Grafen Hugo I. und der Hildegard; sein Bruder war Guntram der Reiche, der Ahnherr der HABSBURGER

      Büttner, Heinrich: "Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter"

      Hugo, Guntram und Eberhard faßten den Entschluß, die Abtei Lüders wiederherzustellen. Obwohl Lüders auf burgundischem Gebiet lag, schritt König OTTO I. sofort ein, schaltete die Grafen Eberhard und Hugo aus und führte die Revindikation des Besitzes von Lüders als Reichsgut durch. Von sich aus nahm OTTO I. die Neugründung vor. Als Vögte des Klosters blieben die Grafen Eberhard und Hugo, aber sie mußten dieses von OTTO I. als Lehen angesehene Amt mit dem burgundischen Herzog Rudolf teilen.
      In den Jahren 951 und 956 ist Hugo als Graf im unteren Elsaß bezeugt.

      Vollmer Franz: Seite 140,179, "Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien."

      So werden die EBERHARDE und LIUTFRIDE am Oberrhein die stärksten Gewalten. Die früher königlichen Rechte sind nun weitgehend in ihren Händen, wie uns dies bei den Abteien Lure und Münster-Granfelden bezeugt ist. Kein Wunder, dass OTTO DER GROSSE in seinem Bestreben, auch am Oberrhein seine königliche Macht tatsächlich durchzusetzen, mit den drei etichonischen Brüdern Hugo, Eberhard und Guntram zusammenstößt. In der Abtei Lure greift OTTO I. selbst ein und nimmt den Brüdern Eberhard und Hugo die von diesen usurpierte Abtei entgegen. Ihrem Bruder Guntram wird von OTTO I. der offene Prozeß gemacht, seine Amtsgüter werden ihm entzogen.
      Hugo ist als Sohn Hugos und Bruder Eberhards und Guntrams aus der Lüderser Tradition bekannt, aber auch durch ein Diplom OTTOS I. gesichert. 959 muß er zusammen mit seinem Bruder Eberhard - wohl im Zusammenhang mit dem königlichen Prozeß gegen ihren Bruder Guntram - die usurpierte Abtei Lüders dem König zurückgeben. Sicherlich brachte dieser königliche Eingriff auch sonst noch fühlbare Beschneidungen der Stellung Hugos. Von seiner Tätigkeit und Nachkommenschaft ist aber nichts weiter zu erkennen.

      Legl Frank: Seite 27-28, "Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim."

      Hugo II.

      Der zweite Sohn Hugos I., der uns aus der Vita S. Deicoli [131 Ex Vita S. Deicoli, MGH SS XV,2, S. 677, siehe S. 24 mit Anm. 114. ] und aus dem Diplom OTTOS I. Nr. 199 bekannt ist [132 DO I 199, Seite 279. Siehe das Zitat in Anm. 115.], Hugo II., kann ansonsten in den Quellen kaum gefaßt werden. Ob zwei Nachweise für einen Grafen Hugo in zwei Urkunden aus den fünfziger Jahren des 10. Jahrhunderts, so am 26. September 951 [133 Neuester Druck bei WIEGAND, Urkundenbuch I, Nr. 38, Seite 30f.: ... actum in civitate Argentina 6 kalendas octobris anno incarnationis domini 951, regnante Ottone 15 anno regni ejus, Utone praesule, Lutolfo duce, Hugone comite, Hartzwigo advocato (Zitat, ebda., Seite 31); vgl. auch H. BÜTTNER, Breisgau und Elsaß. Ein Beitrag zur frühmittelalterlichen Geschichte am Oberrhein, in: Schwaben und Schweiz im Frühen und Hohen Mittelalter. Gesammelte Aufsätze v. H. BÜTTNER, hrsg. von H. PATZE (= VuF 15), Sigmaringen 1972, Seite 79, Anm. 94. Bei dieser angeblich 951 ausgestellten Urkunde ist Vorsicht geboten, da es keine handschriftliche Überlieferung gibt und sie einzig durch Grandidiers Edition bei WÜRDTWEIN, 3. Band. Nr. 87, Seite 357 ff. auf uns gekommen ist (siehe auch das Regest bei GRANDIDIER, Histoire 1,2, Nr. 267, Seite 116), gerade wenn man an die spektakulären Fälschungsaktionen Grandidiers denkt. Auch Hermann Bloch weist wohl nicht ohne Grund auf die besondere Überlieferungssituation dieser Urkunde hin. Siehe H. BLOCH und W. WITTICH, Die Jura curiae in Munichwilare, in: ZGO 54 (NF 15), Seite 411, Anm. 2. Auch fällt auf, daß die RegBfeStr. I die Urkunde nicht verzeichnen, obwohl Bischof Uto III. in dieser Urkunde als Zeuge erscheint. Zu den Urkundenfälschungen Grandidiers siehe vor allem H. BLOCH, Die Urkundenfälschungen Grandidiers, in: ZGO 51 (NF 12), Seite 459-511, DERS., Zu den Urkundenfälschungen Grandidiers, in: ZGO 52 (NF 13), Seite 543-546, ferner H. BRESSLAU, Grandidiers Urkundenbehandlung, in: ZGO 53 (NF 14), Seite 9-12, neuerdings J. VOSS, Aus der Werkstatt zweier Mediävisten des 18. Jahrhunderts: Die Quellenerschließung bei Schöpflin und Grandidier, in: Fälschungen im Mittelalter, 4. Teil: Diplomatische Fälschungen II, Hannover 1988, Seite 319-330.] und im Jahre 956 [134 Druck bei WIEGAND, Urkundenbuch 1, Nr. 40, Seite 31f.: ... acta suru autem hea in civitate Argentina anno dominice, incarnationis 956, regnante Ottone [magno] 16 anno regni ejus, Outone presule, Liutolfo duce, Hugone comite, Harivvigo advocato ... (Zitat, ebda., Seite 32); BÜTTNER, Breisgau und Elsaß, Seite 79 und Anm. 95, führt diese Urkunde der Brüder Wiserich und Azzo an, in der Graf Hugo als Zeuge auftritt. Bei dieser angeblich im Jahr 956 ausgestellten Urkunde handelt es sich jedoch um eine Fälschung aus dem 12. Jahrhundert, wie schon Hermann Bloch nachgewiesen hat. Siehe dazu BLOCH und WITTICH, Jura curiae, Seite 410f. und Anm. 2 auf Seite 411; vgl dazu RegBfeStr. I, Nr. 95 und vor allem Nr. 411.], als Belege für Hugo II. gelten können, bleibt doch sehr fraglich, da es sich bei der Urkunde von 956 um eine Fälschung aus dem 12. Jahrhundert handelt und die Urkunde von 951 ebenfalls unter dem Verdacht steht, gefälscht zu sein [135 Siehe dazu die Bemerkungen in den vorangegangenen beiden Anmerkungen.]. Auch bei einem weiteren urkundlichen Zeugnis, das uns einen Hugo nennt, sind rechtigte Zweifel angebracht, ob wir einen Nachweis für Graf Hugo II. vor uns haben. So wird in einem Diplom von Kaiser OTTO I. aus dem Jahre 965, in dem der Kaiser dem Kloster S. Mansui bei Toul die Unabhängigkeit und seine Besitzungen bestätigt, auch eine Schenkung an dieses Kloster erwähnt, die ein gewisser Hugo, der allerdings ohne einen Grafentitel genannt wird, vorgenommen hat [136 DO I 289, Seite 404f.: ... et quidquid adquisitum est per precariam quarn fecit Hugo de rebus sancti Stephani ex loco qui Babani villa dicitur, cum terris cultis et incultis silvis pratis aquis aquarumque decursibus molendinis servis et ancillis exitibus et redditibus (Zitat, ebda, Seite 405).]. Der in der Urkunde fehlende Grafentitel sagt jedoch nichts darüber aus, daß der Schenker eine hochgestellte Persönlichkeit gewesen ist, denn die Schenkung erweist sich als sehr umfangreich, so daß man folgern kann, daß diese Person namens Hugo überaus begütert gewesen sein muß. Es könnte sich, nach dem Besitzstand dieses Mannes zu urteilen, sehr wohl um einen Grafen gehandelt haben. Allerdings wird in dem Diplom nicht gesagt, wann diese Schenkung erfolgt ist, so daß sie zeitlich möglicherweise schon lange vor der Ausstellung des Diploms durch OTTO I. standen haben kann, was durchaus wahrscheinlich ist.
      Weitere Lebenszeugnisse zu Graf Hugo II. sind, soweit ich sehe, nicht überliefert. Ob er schließlich gegen Ende seines Lebens Mönch geworden ist, wie die Vita S. Deicoli wissen will, muß offengelassen werden [137 Ex Vita S. Deicoli, MGH SS XV,2, Seite 678. Bei dem uns aus dem Altdorfer Nekrolog überlieferten Grafen Hugo, der Mönch geworden war, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um den Neffen Hugos II., Hugo III. raucus. Siehe dazu ausführlich unten, Seite 34 ff.]. Wann er gestorben ist, bleibt uns unbekannt.

      Literatur:
      Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 107,116,122,138,146,151 - Legl Frank: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 Seite 27-28 - Vollmer Franz: Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 140,179 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .