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 Bohrer

Billung

männlich um 880 - 967  (87 Jahre)


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  • Name , Billung 
    Geburt um 880  [1
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status Graf  [1
    Tod 26 Mai 967  [1
    Personen-Kennung I180  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 15 Nov 2015 

    Kinder 
    +1. Wichmann I.,   geb. um 900   gest. 23 Apr 944 (Alter 44 Jahre)
     2. Billung, Hermann I.,   geb. 900/912   gest. 27 Mrz 973, Quedlinburg [06484],Quedlinburg,Sachsen-Anhalt,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 61 Jahre)
     3. von Verden, Amelung,   geb. um 908   gest. 5 Mai 962, Verden (Aller) [27283],Verden,Niedersachsen,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 54 Jahre)
    Familien-Kennung F78  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 7 Dez 2007 

  • Notizen 
    • Billung Graf
      um 880-26.5.967

      Althoff, Gerd: Seite 399, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung."

      G 53 Lü.: 26.5. Billing com

      Der Personenname Billing ist namengebend für die Angehörigen des sächischen Herzogsgeschlechts der BILLUNGER. Erst Quellen des 13. und 14. Jahrhunderts erwähnen jedoch den Namen des angeblichen Vater der Brüder Hermann (H 6), Wichmann (G 39) und Amelung (B 39), nämlich Billing. Es ist der Forschung bisher nicht gelungen, diesen "ersten" BILLUNGER in den Quellen festzustellen, obwohl im 9. und 10. Jahrhundert durchaus Personen dieses Namens in Sachsen nachweisbar sind. Als Indiz für die Richtigkeit der späten Nachrichten wird auch der zum 26.5. ins Lüneburger Necrolog eingetragene Billing comes herangezogen, ohne daß weitere Aussagen über ihn möglich wären.
      Zur Diskussion über die sogenannten älteren BILLUNGER und die Frage der Benennung, vgl. Krüger; Studien, Seite 79ff.; Köpke-Dümmler, Otto der Große, Seite 570ff., Bork, Billunger; Seite 12ff.; Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum, Seite 15ff., Wenskus, Sächsischer Stammesadel, Seite 242f.

      Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

      GRAF BILLUNG

      Dieser Stammvater, in der BILLUNGER Hauschronik des Klosters St. Michael/Lüneburg (13. Jahrhundert) genannt, ist quellenmäßig nicht greifbar; der im 10. Jahrhundert genannte Graf Billung im Thüringengau (+ 967) kann dieser Stammvater keinesfalls sein; es kann trotzdem ein Graf Billung sein, da mehrfach Grafen Billing auftauchen in diesem Hause; die Filiation ist erst ab seinen Kindern greifbar; erster Stammvater könnte der Graf Wichmann sein, der 811 als kaiserlicher Gesandter in Dänemerk ist; die in der Chronik kolportierte Legende vom armen Bauernsohn Hermann, der Markgraf wird, ist völlig abzulehnen; die BILLUNGER gehören zu den reichsten und angesehensten Familien Sachsens; Besitzschwerpunkte sind der Bardengau (der Raum Lüneburg), Marstengau (Raum Hannover), Tilithigau (Raum Leine/Oberweser-Schauenburg), im Raum Braunschweig, in Friesland und Westfalen; die Familie ist wohl mehrmals verschwägert mit EKBERTINERN, OTTONEN und dem Hause Widukinds; Graf im Wetigau auch (Raum Schwalenberg), hat eventuell Vogteien.

      Billung, der in der BILLUNGER Hauschronik des Klosters St. Michael/Lüneburg (13. Jahrhundert) als Stamvater des Geschlechts genannt wurde, war ein thüringischer Dynast, der lange Zeit als Vater Hermann Billungs galt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag an der unteren Unstrut und an der Saale. Wir kennen ihn aus einer Reihe von Königsurkunden, von denen die erste ihn als Anhänger und Vasallen Heinrichs, des aufständischen Bruders OTTOS I., in das Blickfeld treten lassen, als ihm 944 das gerichtlich entzogene Gut zurückerstattet wurde. Im Jahre 952 ertauschte er vom König Güter bei Scheidungen und östlich der Saale gegen solche bei Desingerode (bei Duderstadt), in Hiddesen (nordwestlich Kassel) und Heristi. Aus einer Urkunde OTTOS I. von 966, durch die das 952 an Billung gegebene Gut - oder wenigstens ein großer Teil davon - an Magdeburg geschenkt wurde, weil der Tausch rückgängig gemacht worden war, erfahren wir, dass die von Billung dabei hergegebenen Güter aus dem Besitz seiner Frau stammten. Diese Güter weisen am ehesten auf eine ESIKONIN. Zwei weitere Tauschurkunden von 958 und 961 zeigen, dass die Erbgüter Billungs, seit 958 als Graf bezeichnet, an der Saale (im pagus Usiti = Husitin) und im thüringischen Altgau lagen. Grafenrechte übte er in pagus Neletici östlich der Saale aus, wo wir etwa das alte Werinofeld suchen müssen, das thüringische Siedlungsgebiet der Warnen. Schließlich hat Graf Billung in Bibra (nördlich Eckartsberga) ein Kloster auf Fiskalgrund errichtet und mit einem Schloß und anderen Eigengut ausgestattet, das von OTTO I. 968 an Magdeburg gegeben wurde, wodurch die Billung-Urkunden erhalten blieben. Der Übergang seines Besitzes an Magdeburg - auch die Höfe Desingerode, Hiddesen und Heristi wurden 1010 von HEINRICH II. an Magdeburg geschenkt - legt die Annahme nahe, dass er keinen rechten Erben hatte.

      Althoff, Gerd: Seite 39, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

      Dennoch ist es der Forschung trotz vielfacher Bemühungen nicht gelungen, den Vater der drei Brüder namhaft zu machen. Erst im 13. Jahrhundert wird im Chronicon St. Michaelis der Name genannt: Er soll Billing geheißen haben [145 Vgl. Kommtar G 53 und die dort aufgeführte Literatur. Gerade der zwischen 944 und 968 bezeugte Graf Billing ist wohl nicht mit dem Vater Hermann Billungs gleichzusetzen, da er in Thüringen begütert war; vgl. Köpke-Dümmler, Otto der Große, Seite 573ff. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß Billung in den weiteren Sippenzusammenhang der BILLUNGER gehört, denn das von Billung gegründete Kloster Bibra wurde von OTTO DEM GROSSEN an das Erzbistum Magdeburg geschenkt. Dies ist angesichts der Tatsache höchst auffällig, daß die Schwester des ersten Magdeburger Erzbischofs Adalbert, Berta (G 24), ihr 968 gegründetes Kanonissenstift Borghorst ebenfalls der geistlichen Oberhoheit Magdeburgs unterstellte. Berta und Adalbert gehören sicher in den billungischen Verwandtschaftszusammenhang; vgl. dazu Althoff, Das Necrolog von Borghorst, Seite 268ff. Die Fälle Borghorst und Bibra sind die einzigen derartigen Schenkungen an das Erzbistum, so daß auch für Billung Beziehungen zu dem billungischen Verwandtenkreis nicht auszuschließen sind.]. Die Nachricht ist auf Skepsis gestoßen, da der Name später in der Familie der BILLUNGER nicht mehr belegt ist und außerdem dieser Billing in zeitgenössischen Quellen nicht nachgewiesen werden kann. Wir stehen also vor der merkwürdigen Tatsache, daß trotz der hervoragenden Stellung der drei Brüder von ihren Vorfahren in der Überlieferung keine Notiz genomemn wurde.

      Freytag, Hans-Joachim: Seite 9, "Die Herrschaft der Billunger in Sachsen"

      Hermann gehörte dem hohen Adel an [2 Hierauf verweist die Ehe seines älteren Bruders Wichmann mit einer Schwester der Königin Mathilde aus dem Hause des Sachsen-Herzogs Widukind wie die übrigen Familienverbindungen dieses Geschlechts.] und war im Bardengau reich begütert. Seine Zugehörigkeit zu den sächsischen Fürsten steht außer allem Zweifel, unbekannt bleibt uns jedoch seine Herkunft [3 Als Vater wurde namentlich von Wedekind (Noten II, 211 ff.) ein in den Jahren 944-968 bezeugter Graf Billing in Anspruch genommen, der vornehmlich in Thüringen begütert und Graf in dem Slawengau Neletice um Halle/Saale war (Köpke/Dümmler Seite 575 ff.). Seine Behauptung stützt Wedekind vor allem auf das um 1230 verfaßte Chronicon S. Michealis Lunneburgensis, das als erstes Hermann "filius comitis Billingi" nennt (Seite 394). Vordem erscheint weder für ihn noch seine Nachkommen die Bezeichnung Billing oder Billung. Die Gleichzeitigkeit der Bezeugung Hermanns und des Grafen Billing wie auch die verschiedenen Räume, denen ihr Allodialbesitz und ihre Herrschaftsrechte angehörten, spricht gegen die Annahme Wedekinds. Dennoch werden wir die gebräuchlich gewordene Bezeichnung seines Geschlechts als das der BILLUNGER beibehalten.].

      Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 571-575, "Kaiser Otto der Große"

      Zuerst als Sohn Billungs wird Hermann genannt in dem Chronic. S. Michaelis Luneburg. bis 1229 und wenig später verfaßt (SS. XXIII, 394): terram circa partes Albie inferioris ... Hermanno, viro egregio, filio comitis Billingi liberabiliter commisit (sc. Otto). Daraus die Gothaische Handschrift der Repegowschen Chronik (ed. Schöne Seite 33): Dat hertogdom unde dat lant bi der Elve gaf de Koning Otte eneme edelen manne, de was geheten Herman, de was sone enes edelen mannes greven Billinges. Die Reimchronik der Herzoge von Braunschweig, verfaßt nach 1291 (de kronike fan Sassen dorg Scheller c. 12 Seite 37):
      An deme middel des landes was besäten
      By den tiden gar formäten
      Ein here, de heit Hermann,
      Als ek fornonem han.
      Syn fader Billing was genand
      Nigt mer ek fan sinem kunne fand,
      Wän dat he fan Adams geslägte
      Were.
      Ebenso ist er Billings Sohn in dem etwa gleichzeitigen Chron. ducum Brunswic. et Luneburg. (Leibnitii SS. rer. Brunsvic. II, 14). In dem aus älteren Quellen schöpfenden Chronic. episc. Verdensium (ebd. II, 214) heißt es vom Bischof Amelung: hic fuit frater illus ducis Herimanni, qui vocabatur filius Billighi, quem Otto primus imperator ob merita sua constituit ducem Saxoniae, qui fundavit ecclesiam S. Michaelis in Luneburg. Hic ex humilibus natus ad alta provectus genuit etc. Die Compilatio chronolog. bis 1410 (ebd. II, 64) nennt ihn nur de pauperibus ortus. In der Lüneburger Chronik bis 1421: He war en fram bure geboren up er heiden tho Luneborg in enem hove geheten Stubbekeshorne by Saltowe belegen, sin vater hete Byling unde war en buer, darumb weth man von ehm nicht ti seggende, worauf dann die wesentlichsten Züge aus Adam folgen. Corner mit Berufung auf das Chronicon Saxonum nennt ihn (Eccard. corp. scriptor. II, 539) filius Willingi rustici de Stubbekeshorn distante a Luneburgo per 6 mililiaria. Stadtweg Chron. Saxoniae bis 1441 ist er Billings Sohn en arm man de wart en grot tyranne (Leibnitii SS. III, 167). In der Sachsenchronik bei Abel (Sammlung alter Chroniken Seite 2) ist er ein wapener genannt Hermen Billingk, syu vader wonede to Stubbekeshorne by Soltauw: itlike schryven he sy gewesen eyn arm ghutman. Endlich in Bothos Chron. picturatum (Leibn. III, 311) sind Wichmann, der sonst nicht genannt wird, und Hermann die Söhne Billicks to Stubbekeschorne, de hadde seven hove landes und seven undersaten armer lude, Hermann wird wapener des Kaisers, tochtmester synes sones. Dann Richter in Magdeburg: endlich verleiht ihm der Kaiser als Wappen einen blauen Löwen im goldenen Felde. Auch hier wiederholen sich die Grundzüge Adams.
      Der Graf Billing spielte in den Urkunden OTTOS I. keine unbedeutende Rolle. Schon darum würde es nötig sein, ihn näher ins Auge zu fassen. Auch nach Wedekinds treffender Arbeit mag díe nachfolgende Übersicht nicht überflüssig sein.
      944 19. September Botfeld. OTTO gibt auf Fürsprache seines Bruders Heinrich und des Grafen Conrad praedium Bilingi illius vasalli legali iudicio iure fiscatum jenem als eigen zurück. Förstemann Neue Mittheilungen IV, 4, 137. St. 117.
      952 26. Juni Merseburg. OTTO bekundet cum quodam nobis dilecto vasallo Billing nuncupato praediorum communitationem ... ut ipse a nobis nostrae proprietatis loca ... acciperet i. e. Ozmina marca, Tarata m. cum castello Grodista et Thobragora m., Steinbuki in Schedinga m., Brehstedi m. ut Upina m ... Nos autem ista Dasingerod, Hildeshousen et Heristi ... mutuo haberemus. Orr. Guelf. IV, 558. St. 226. Der König gab also die Orte Osmünde, Trotha, Groitsch, Giebichenstein, Brachstedt, Oppin, sämtlich im oberen Saalekreise in der Gegend von Halle gelegen, Scheidungen an der Unstrut und Steinbach bei Bibra; er empfing Gasingerode im Eichsfeld, Ildeshausen im Braunschweigischen, Harste bei Göttingen. So nach Wedekinds genaueren Bestimmungen.
      953 o.T. Quedlinburg. OTTO schenkt dem Moritzkloster zu Magdeburg praedium quod Billingus quidam noster miles nobis tradidit pro proprietate nostra, quam illi donavimus in patria Sclavorum et in Thuringia, nämlich die drei oben genannten Dasingerode, Harste, Ildehausen und Helisungen, Gelithi, Williunhusun, Agesthorp, Gutingi Gercken Cod. dipl. VII, 630, St. 223. Die hier genannten Orte sind Gittelde, Windhausen im Braunschweigischen, Göttingen und Eystorf, sie gehören ebenfalls zu den billungischen Gütern.
      957 2. Dezember Allstedt. OTTO bekundet cum quodam nostro fideli vasallo comitique dilecto Billinc dicto quandam praediorum fieri commutationem. Dieser gibt quidquid proprietatis habuit in locis Uurmerstat, Otunpach, Gozarstat, Haholttestat in eodem confinio et in pago Usiti in comitatu comitis Willihelmi. Dagegen erhält Billinc quidquid habere visi sumus in loco Hohflurum nominato in pago Engili in confinio Schidinga marcha. Orr. Guelf. IV, 558, St. 251. Original in Berlin. Nach Wedekind Wormstedt, Utenbach, Hohlstadt, Mönchen-Gasterdtedt im Weimarischen und Altenburgischen: Hochfluren am rechten Ufer der Unstrut.
      961 23. April ohne Ort Tausch cum quodam nobis dilecto vasallo Billing, er empfängt nostrae proprietatis loca Aundorf marcam, Dornsteti m., Liubisici in pago Hassigewi in comitatu Sigiwridi comitis. Dagegen noster dilectus miles Billinc tradidit ... quidquid ereditatis habuit in loco Biscopstat in pago Altgewi in comitatu comitis Willihelmi. Höfer II, 339, St. 283.
      963 25. April. Papst Johann XII. bestätigt dilecto filio Billingo comiti et Bertheim abbati a te ordinato in monasterio S. Petri ap. princ. S. Iohannis bapt. et Chr. protom. Stephani necuon S. Viti et Agathae virg. quod a te noviter aedificatum est ... situm in loco Bivora territorio Mogunciensi und nimmt es in seinen apostolischen Schutz. Orr. Guelf. IV, 556, Jaffe 2836. Bibra liegt unfern Kirch-Scheidingen und der Unstrut.
      965 28. Juli Wallhausen. OTTO schenkt dem Moritzkloster zu Magdeburg den Honigzins in pago Neletici in comitatu Billingi comitis. Orr. Guelf. IV, 557, St. 384.
      966 28. Juli Wallhausen. OTTO schenkt demselben Kloster quidquid praedii vel hereditatis aliquando Bilingo nostro comiti iure concambii nempe Neletici concessimus, ipse vero e contra quidquid coniux suae hereditatis iure habere videbatur nobis donaverat, iam rupto concambio ... in locis subnotatis Nova urbs Debragora Uppine et Brehstad. Orr. Guelf. IV, 559 St. 406.
      968 2. Oktober. OTTO schenkt dem Erzbistum Magdeburg monasteriumn quod Billingus comes in predio vel fisco nostro imperatorii iuris a fundamento in hon b. Iohannis bapt. ss. apost. Petri et Pauli construxit, cum castello et villa et omnibus appenditiis vel pro prietatibus quas predictus Billungus de suis eidem monasterio contulit et tradidit. Höfer II, 344, St. 451.
      968 3. Oktober Ravenna. OTTO II. bestätigt die Schenkung seines Vaters an Magdeburg des monasterium quod Billungus comes in nostro fisco eui nomen est Bibraha construxit. Jaffe Dipl. quadrag. 15, St. 565.
      Alle diese Urkunden greifen ineinander und stellen die Hauptperson Billing in ihren wesentlichen Umrissen unzweifelhaft fest. 944 ist er unzweifelhaft Vasall Heinrichs, 952,953 (hier miles), 957,961 OTTOS, 957 heißt er zuerst Graf, 953 noch nicht, in der Zwischenzeit hat er also einen Comitat erhalten, 966 wird sein Gau Neletici genannt. Begütert scheint er im Loin- und Liesgau, hier lag nach Wedekind das Eigen, das er 952 an OTTO abtrat, vollständiger aufgezählt in der Urkunde von 953; ferner im Gau Usiti 957, d.i. Husitin zwischen Saale und Ilm, im Altgau 961 zwischen der Unstrut und Helba. Was er hingab, heißt praedium proprietas hereditas. Die Urkunde 966 erklärt das 952 eingegangene Tauschgeschäft ohne Angabe der Gründe für aufgehoben, jeder Teil trat damit in seinen ursprünglichen Besitzstand zurück, OTTO in den der Güter im Gau Neletici um Halle, gegen welche Billing die seinen gegeben hatte, diese werden aber 966 bezeichnet als quidquid coniux suae hereditatis iure habere videbatur.
      Hier ist ein Ergebnis sogleich festzustellen. Man hat Gewicht gelegt auf diesen Güterbesitz Billings im Lies- und Logengau zwischen Harz und Werra, weil in der Nachbarschaft auch die des Hermannschen Geschlechtes lagen (siehe Wedekind Noten II, 171). Aber daß Billing selbst demselben angehört habe, ist nicht daraus zu erweisen, denn es waren überhaupt nicht seine Güter, sondern die Mitgift seiner Frau. Höchstens wäre nur zu vermuten, diese könne aus jenem Hause gewesen sein. War aber Billing selbst kein lüneburgischer BILLINGER, so waren es Hermann und die Seinen gewiß nicht.
      Billing war ein thüringischer Dynast, seine Hausgüter lagen im Usiti und Altgau; durch den Tausch erhielt er andere im Engili 957, Hassegau 961, Neletici 952, die in dieser Reihenfolge von West nach Ost sich jenen beiden östlich anschlossen. Der Schwerpunkt seines Besitzstandes wurde dadurch nach Osten und dem Slawenlande nähergerückt, was auch 953 angedeutet wird. Vielleicht sollte seiner Grafenstellung im Neletici auf dem rechten Saaleufer dadurch eine bedeutendere Grundlage gegeben werden. Daß er auch sonst in Thüringen begütert war, beweisen Hochfluren bei Scheidingen 957 und Bibra 968, auf beiden Seiten der Unstrut im Hassegau und Spilibergi. Diese Klosterstiftung stand aber nach 968 auf kaiserlichem Fiskalgute, hier war er also Vasall OTTOS.
      Was sonst über ihn gesagt werden kann, könnte nur Vermutung, da die verbindenden Mittelglieder fehlen. Daß er, wie Wedekind meint, mit Heinrich 939 gemeinsame Sache gemacht habe, ist nach der Urkunde 944 sehr wahrscheinlich, daß er Scheidingen damals verteidigt habe (Widukind II c. 18), unerweislich. Wann er das Kloster Bibra begründet habe - Wedekinds (II, 222) Mutmaßung auf das Jahr 952 ist ganz allgemeiner Art - und warum der Tausch von 952 im Jahr 966 aufgehoben erscheint, ist unbekannt. Ebenso, warum das von ihm gegründete Kloster dem Lehnsherrn heimgefallen ist und von deisem 968 verschenkt wird. War er konfisziert worden infolge eines neuen Zerwürfnisses? Schon die Urkunden lassen vermuten, Billings Verhältnis zum Herrscherhause sei ein mannigfach wechselndes gewesen. War er ohne Erben gestorben? Im Jahr 963 lebte er sicher noch, wie es scheint noch 966; die beiden Urkunden von 968 lassen es zweifelhaft, doch wird er später nicht mehr genannt. Fast scheint es, Wedekind (Herzog Hermann Seite 6, Noten II, 227), dem Raumer (Charten und Stammtafeln N. 6) folgt, sei nur durch solche Kombinationen auf das Todesjahr 967 geleitet worden - wenn er nicht vielmehr sicha uf die Ann. Corbeiens. stützt (deren Billing vermutlich der unsrige ist). Den 26. Mai als Todestag gibt das Necrol. S. Michaelis (Noten III, 39).
      Der Billing comes gehört allerdings zu den ältesten Einzeichnungen des Lüneburger Totenbuches und seine Stelle hier ist auffällig. Aber muß es denn der thüringische und dieser darum der Vater Hermanns sein? Die Urkunden haben nicht den geringsten Anhaltspunkt eines genealogischen Zusammenhanges beider, sie sprechen eher dagegen.

      Wenskus Reinhard: Seite 242, "Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel"

      Die Nachricht der Chromik von St. Michael zu Lüneburg, daß Hermann der Sohn eines Grafen Billing war, ist immer wieder umstritten gewesen, ganz zu schweigen von der Vorstellung, der BILLUNGER, Billung, der Schwiegervater Herzog Liudolfs und Urgroßvater HEINRICHS I. sei ihr Vorfahr gewesen. Noch anfechtbarer mußten die Versuche erscheinen, die BILLUNGER in einen Zusammenhang mit dem sagenhaften Warnen-Fürsten Billing zu bringen. Daß der von 940 bis 968 bezeugte Graf Billing nicht der Vater Hermanns war, ist von R.Köpke/E.Dümmler gezeigt worden. Die Verbindung, die Sabine Krüger von den BILLINGEN/AMELUNGEN zu den BILLUNGERN hergestellt hat, beruht - wie erwähnt - leider auf Fälschungen des 17. Jahrhunderts. H.J. Freytag klammert daher das Problem völlig aus.
      Damit ist die Frage jedoch nicht erledigt. R. Bork stellt sie neu, da ihr mit Recht nicht eingeht, "warum dann gerade die Aussage über die Abstammung von einem Billing unbedingt als unmöglich ausgeschieden werden sollte." Dies ist in der Tat nicht einzusehen. Über den Namen Billing hinaus, zeigen Namen wie Amelung [2138a 1. Amelung, Bruder Hermanns und Wichmanns des Älteren, Bischof von Verden (933-962); 2. Graf Amelung, Vogt des Paderborner Hochstifts (1015-1031 bezeugt). Er dürfte, da er einen Bruder Ekbert hat (Vita Meinwerci c. 202), zu den Söhnen Ekberts des Einäugigen (+ 994) gehören, die als Grafen um Königsdahlum und im Gau Derlingen bezeugt sind; vgl. H.-J. Freytag (wie Anmerkung 1124) Seite 53 ff. Der um Königsdahlum 1009 bezeugte Wichmann, der Sohn Ekberts des Einäugigen (MGH SH II 206), wird dann aber auch aus den Gründen, die A. K. Hömberg (wie Anmerkung 1006) Seite 104 Anmerkung 58 und J. Prinz, in: Westfälische Forschungen 6 (1943) Seite 277 anführten, nicht mit dem Wichmann (III) identisch sein, der 1016 am Niederrhein seinen Tod fand und in Vreden bei seinen Vorfahren begraben wurde. Gerade dies ist jedoch ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zur Wichmannschen Linie der BILLUNGER. Er war wohl ein Nachkomme Wichmanns des Jüngeren, des Bruders von Ekbert dem Einäugigen.], Brun und Bernhard bei den älteren BILLUNGERN, daß an einer engen Verwandtschaft mit den BILLINGEN/AMELUNGEN nicht zu zweifeln ist. Dennoch stellt sich auch hier die Frage, ob sie Agnaten der BILLINGE gewesen sein, denn gerade die Namen, die bei den BILLUNGERN noch Anzeichen des alten Variationsbrauches zeigen, wie die Hermanns und seines Bruders Wichmann, fallen aus dem Rahmen des bei den BILLINGEN üblichen völlig hinaus.

      oo N.N.
      Kinder:
      - Hermann I. Billung 900/12-27.3.973
      - Wichmann der Ältere um 900-23.4.944
      - Amelung Bischof von Verden um 908-5.5.962

      Literatur:
      Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München 1984 Seite 39,339 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 Seite 12 - Freytag, Hans-Joachim: Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1951 Seite 9 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 571-575 - Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover Seite 79 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Seite 155 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 242 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .