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 Bohrer

von Hammerstein, Otto

männlich 975 - 1036  (61 Jahre)


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  • Name von Hammerstein, Otto 
    Geburt 975  [1
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status Lahngau,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf im Nieder-Lahngau 
    Titel/Amt/Status Krofdorf-Gleiberg [35435],Gießen,Hessen,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf von Gleiberg 
    Titel/Amt/Status Hammerstein [56598],Neuwied,Rheinland-Pfalz,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf von Hammerstein 
    Tod 5 Jun 1036  [1
    Personen-Kennung I170  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 9 Dez 2015 

    Vater von der Wetterau, Heribert,   geb. um 925   gest. 992 (Alter 67 Jahre) 
    Mutter von Geldern, Irmentrud 
    Familien-Kennung F141  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie von Verdun, Irmgard,   geb. um 975   gest. 1042 (Alter 67 Jahre) 
    Scheidung 1018  [1
    • Ehe 1018 wegen zu naher Verwandtschaft geschieden
    Kinder 
     1. von Hammerstein, Udo   gest. 1034
    Familien-Kennung F72  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 8 Dez 2015 

  • Ereignis-Karte
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    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Notizen 
    • Otto von Hammerstein
      Graf im Nieder-Lahngau
      Graf von Gleiberg
      Graf von Hammerstein
      975-5.6.1036

      Sohn des Grafen Heribert von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und der Irmintrud, Tochter von Megingoz; Vetter des Herzogs Hermann II. von Schwaben

      Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

      VIII. Generation 15.
      Otto, genannt von Hammerstein, Graf
      * ca. 975, + wohl 1036 5. VI.
      Gemahlin: Irmgard, Tochter des Grafen Gottfried von Verdun (siehe IX 85), geschieden 1018
      + 1042

      Anmerkungen: Seite 125 VIII. 15. Otto von Hammerstein
      siehe Schenk zu Schweinsberg, Genealogische Studien zur Reichsgeschichte 1 f. + wohl 1036 5. VI. Breßlau, Konrad II. 2, 225. Keßler, Eheprozeß 5f.
      Irmgard, + Ende 1042,
      Breßlau 2, 226 und Forschungen zur Deutschen Geschichte 11, 401, geschieden 1018, siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 73, aber trotz der kirchlichen Verbote nicht getrennt. [VIII 19]

      Berichtigung (Rösch): Irmgard von Verdun, siehe IX 87.

      Werner Karl Ferdinand: Seite 476, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

      VIII. Generation 18-20

      Zu den Söhnen Heriberts vgl. auch Renn 114f., u. ö.
      Zu Gebhard kann dem Todesjahr 1016 (Druckfehler "1916" auf der Tafel Brandenburg VIII, 14, in der Neuauflage 1964 berichtigt) der Todestag XI 8 aus dem Merseburger Nekrolog hinzugefügt werden, vgl. W. Trillmich in seiner Ausgabe der Chronik Thietmars, 1957, 407, Anmerkung 174 ("Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte").
      Zu Otto "von Hammerstein", berühmt durch den Streit um seine Ehe mit der ihm naheverwandten Ermengard/Irmgard (die bei Brandenburg IX, 87 zu Unrecht unter den wahrscheinlichen Nachkommen steht), ist gegenüber Brandenburg nachzutragen, daß Otto 1035 als Graf in der Wetterau nachweisbar ist, vgl. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes 1958, 49 (Hinweis meines Assistenten Hartmut Atsma)
      Zur Ehe einer Tochter Heriberts mit Friedrich von Lützelburg siehe Renn 44ff.
      Mit Fragezeichen bringt Brandenburg VIII, 17 eine Tochter Gerberga, deren Nachkommen aus der Ehe mit Heinrich, Markgraf von Schweinfurt, bei Brandenburg unter den wahrscheinlichen Nachkommen Karls des Großen erscheinen (Brandenburg IX, 74-76; X, 91-106, Seite 65, vgl. ferner Seite 72 bis 77). Zu dieser Nachkommenschaft Heinrichs von Schweinfurt, des Gegners Kaiser HEINRICHS II., und seiner namentlich beglaubigten Gattin Gerberga (Thietmar V, 34) gehören unter anderem die Herzöge von Sachsen, die Herzöge von Böhmen und Mähren, die Herzöge und Könige von Polen. Die Hypothese, der Brandenburg sich, wenn auch mit dem erwähnten Vorbehalt, angeschlossen hat, beruht auf der Identifizierung eines bei Thietmar V, 35 genannten Bruders der Gerberga, Gattin Heinrichs von Schweinfurt, mit Namen Otto, mit Otto "von Hammerstein". Das Namensgut der Nachkommenschaft, von Brandenburg zur Klärung der Frage nicht herangezogen, ist außerordentlich aufschlußreich. Auf der einen Seite scheint es die Hypothese zu bestätigen, auf der anderen Seite führt es zu anderen Annahmen. Neben eindeutig konradinischen Namen (Hermann, Ida, Otto und Konrad) und KAROLINGER-Frauennamen (Judith, Gisela), vor allem aber dem HERIBERTINER-Frauennamen Beatrix, Namengut also, das sämtlich genau der von Brandenburg vermuteten Abkunft entspräche - begegnet der eindeutig bestimmbare Name Alberada, der auf eine andere Verbindung der Namengruppe Otto-Gerberga mit HERIBERTINERN hinweist! Denn Gerberga, die Schwester OTTOS DES GROSSEN, heiratete in 1. Ehe Giselbert von Lothringen, dessen Mutter Alberada hieß. Eine von Gerbergas Töchtern hieß wiederum Alberada, eine andere Gerberga, und diese letztere heiratete den HERIBERTINER Albert voon Vermandois. Aus einer Verbindung dieses Hauses mit KONRADINERN müßte das Geschwisterpaar Otto-Gerberga, Schwager und Gattin also Heinrichs von Schweinfurt, hervorgegangen sein. An der Abkunft aus dem Kreise der fränkischen Hochadelsfamilien, die zur karolingischen Deszendenz in weiblicher (und im Falle des Hauses der HERIBERTINER in männlicher) Linie gehören, kann kein Zweifel bestehen. Da uns die Aszendenz von Otto und Gerberga im einzelnen unbekannt ist, führe ich sie am Ende der 8. Generation auf.

      Glocker Winfrid: Seite 333, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

      VII. 102 Otto ("von Hammerstein") 1035 Graf in der Wetterau
      * c 975, + wahrscheinlich 1036 VI 5
      oo Irmgard, Tochter Gottfrieds von Verdun
      + 1042
      Ehe 1018 wegen zu naher Verwandtschaft geschieden.
      Vgl. Werner VIII, 19 und Hlawitschka, Anfänge Seite 46 Anmerkung 4

      Verwandtschaft Irmingards - Otto

      Otto war zuerst treue Stütze der OTTONEN und zog 1002 mit dem Herzog Otto von Kärnten nach Italien. Er wurde nach der auf dem rechten Rheinufer unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein benannt. Er und seine Gemahlin sahen sich wiederholten Versuchen der Geistlichkeit und HEINRICHS II. ausgesetzt, ihre Ehe wegen zu naher Verwandtschaft zu trennen. Am 26.12.1020 wurde die Burg Hammerstein nach dreimonatiger Belagerung gegen freien Abzug der Besatzung übergeben und zerstört. Die Feindschaft HEINRICHS II. dürfte auch in der Thronkandidatur Hermanns II. von Schwaben (Ottos Cousin) und der Feindschaft zu Heinrich von Schweinfurt (Ottos Schwager) begründet liegen. Ihr Verwandter KONRAD II. beschützte später das Paar.

      Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78 "Das Tuskulanerpapsttum"
      Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch den Hammersteiner Eheskandal, der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war. Otto hatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und seine Frau zum Erscheinen vor dem eerzbischöflichen Gericht fruchteten nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der Hammersteiner "ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert. Otto sah sich nun von königlicher wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluß bereute, Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände Ottos und wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte HEINRICH, den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH, der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten 1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
      Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die Einziehung des hammersteinischen Vermögens als ausreichende Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten. Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach Rom zu gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
      Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen, dass der Tuskulaner nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards, denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle in letzter Instanz entscheiden zu können.
      Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin Kunigunde - mit ihrer Intervention bei HEINRICH suchte er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr 1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören, was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne Aribos formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
      Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der gganzen Amtszeit hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD II. das Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos "harter und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.

      Hlawitschka Eduard: Seite 45, "Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen" 1969

      Bezeichnet werden Otto und Irmingard nach der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein, die dem Grafen Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau von seinem Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung auf verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung, ja sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte, die er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten, und die Weigerung der beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar von Merseburg schreibt in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018 eine große Synode in Nijmwegen stattfand.
      Es zeigt sich aber auch, dass Otto von Hammerstein der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER angehörte, denen HEINRICH II. seit der gegen ihn gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von Schwaben im Jahre 1002 mit höchstem Mißtraueen gegenüberstand. Und HEINRICHS hartnäckige Haltung gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar dürfte wohl letzten Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen Gegnerschaft , die nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS III. aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen diese Spannungen freilich erst 1016/17 .

      Trillmich Werner: Seite 140, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

      Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wetteraugrafen Otto von Hammerstein , der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dass Otto 1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstadt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurücknahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.

      Weinfurter, Stefan: Seite 102,118,190,199,202-204,"Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

      Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die Ehe des Grafen Otto von Hammerstein, die seiner Meinung nach eine unzulässige Nahehe war. Irmingard, die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits nach Rom an Papst Benedikt VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren Gunsten angesucht, was Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz ansah.
      Aribos unerbittliches Vorgehen gegen die angebliche Nahehe des Grafen Otto von Hammerstein, auch dies in völligem Einvernehmen mit HEINRICH II., wird uns noch beschäftigen.
      Aber den beteiligten Fürsten war nicht wohl bei diesen Ereignissen. Sie versuchten, die Schäden in Grenzen zu halten und immer wieder zwischen den Parteien zu vermitteln. Unter ihnen befand sich der mächtige KONRADINER Otto von Hammerstein, Bruder Gerbergas, der Gemahlin Heinrichs von Schweinfurt. Auf seinen Rat hin übergab Bukko, der Bruder des Schweinfurters, dem König die Burg Creußen und erlangte dafür den freien Abzug Gerbergas, ihrer Kinder undd er ganzen Burgbesatzung. Das wird man als großen Erfolg der fürstlichen Vermittlung werten dürfen.
      Ähnliches gilt für die mächtige rhein- und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER. In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln an, der große Gegner HEINRICHS II. Eine Kernzone konradinischer Interessen bildete das Herzogtuum Schwaben. Auch über den Tod des jungen Herzogs Hermann III. (1012), des letzten männlichen Vertreters der schwäbischen Linie, hinaus blieb dort die Gegnerschaft zu HEINRICH II. bestehen. Die Führung im KONRADINER-Clan aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen, dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von seinen Söhnen starb der eine, Gebhard, 1016. Der andere war Otto, der nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie in seiner Hand vereinte. Dazu kam noch die Ausstattung seiner Gemahlin in der Gegend von Herzogenaurach, Langenzenn und Fürth im östlichen Franken. Damit stieg Otto zu einem der mächtigsten Adelsherrn dieser zeit auf. Sein Hauptsitz befand sich auf der Burg Hammerstein, etwas südlich von Andernach am rechten Rheinufer gelegen. Sie war eine der gewaltigen neuen Höhenburgen, die sich der Adel damals zu errichten begann, ganz entsprechend den Burgen Heinrichs von Schweinfurt.
      Otto von Hammerstein, seit 1016 der letzte erwachsene KONRADINER in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard. Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde, Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards, waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts. 1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit der Ehe zwischen Otto und Irmingard anfechten zu lassen. Der Vorwurf lautete: verbotene Verwandtenehe. Nachdem das Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte die Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto und Irmingard, die schon lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten, wurden wegen Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
      Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich von Offenbach vor HEINRICH II. und Erzbischof Erkanbald von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten. Aber durch drei Eideszeugen wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit bekräftigt. Otto unterwarf sich dem Urteil und stellte die Trennung in Aussicht. In Wirklichkeit kümmerte sich das Paar nicht darum und lebte weiter zusammen. Es kam zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch den Mainzer Erzbischof. Da begann sich Otto von Hammerstein gegen den ständigen Störenfried zu wehren, fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst auf einer Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich hatte er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto und Irmingard verschanzt hatten. Nach drei Monaten waren die beiden mit ihren Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag 1020 mußten sie die Burg öffnen. Diese wurde daraufhin geschleift und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich das Ehepaar begab, wissen wir nicht.
      1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto und Irmingard wieder auf und zitierte sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Otto unterwarf sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
      Der neue König jedoch, der SALIER KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela gefährdet. Außerdem stand Otto von Hammerstein im Lager seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf einem Hoftag in Frankfurt das Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde er daher von KONRAD II. scharf und für immer zurückgewiesen. Irmingard und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört weiterführen.


      oo Ermengard (Irmingard) von Verdun, Tochter des Grafen Gottfried, um 975- 1042

      Kinder:

      - Udo - 1034

      Nach Jackman/Fried

      - Mathilde
      oo Liudolf


      Literatur:
      Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224 - Boshof Egon: Die Salier und das Reich, Verlag W. Kohlhammer Suttgart 1987 Seite 38 - Bresslau Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin Band II Seite 225,226 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 28,50,62 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,102 Seite 311,313,333 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band III Seite 73 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 15,45-51,53,58,62-64,69,70,73,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 381,446-449 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III.- Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 92,365,374,381 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 96-98,100,104 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 102,118,165,190,199,202-204 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 218,446,460 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 476 - [1]
    • Allgemeine Deutsche Biographie: Otto (Graf im Engersgau)

      Hammerstein: Otto Graf v. H., war der Sohn des Grafen Heribert von der Wetterau († um 997) und gehörte dem konradinischen Hause an; Brüder seines Vaters waren der Herzog Konrad von Alemannien und der 982 in der Schlacht gegen die Saracenen gefallene Udo. Der junge Otto begegnet uns zuerst im J. 1002, wo er von Heinrich II. unter dem Herzog von Kärnthen gegen Arduin nach Italien gesandt wurde, ein Zug, der Anfangs 1003 mit der Niederlage in der Ebene von Fabrica endete. Später vermählte er sich mit der Irmgard, der Tochter eines Fürsten Gottfried (vielleicht aus dem Hause der Ardennergrafen); es ist nicht unmöglich, daß er erst durch diese Ehe in den Besitz der Burg Hammerstein (gegenüber Andernach am rechten Rheinufer), nach der er genannt wird, gelangt ist. Irmgard war mütterlicherseits und zwar noch innerhalb der verbotenen Grade seine Verwandte; es ist bekannt, wie sehr Kaiser Heinrich II. dergleichen kirchlich unzulässige Verbindungen mißbilligte; H. verlor dadurch seine Gunst. Nachdem wiederholte Ladungen vor das geistliche oder kaiserliche Gericht unbeachtet geblieben waren, wurde auf dem Nymweger Tage von 1018 die Excommunication über das Paar ausgesprochen. In Folge dessen stellte sich noch in demselben Jahr, als Heinrich nach Pfingsten zu Bürgel bei Offenbach Hof hielt, H. daselbst und unterwarf sich dem Kaiser; in Gegenwart des Erzbischofs Erkanbald von Mainz und auf den Eid von drei Zeugen wurde die Ehe für nichtig erklärt. Indessen die Liebe Otto’s zu seiner Gemahlin war mächtiger als seine Scheu vor des Kaisers Ungnade und der Kirche Zorn; ungeachtet seiner Unterwerfung zu Bürgel vereinigte er sich bald wieder mit Irmgard. Erzbischof Erkanbald konnte diesen hartnäckigen Ungehorsam nicht ungestraft lassen; von neuem richtete er Ermahnungen und Drohungen an H., erzielte aber damit nur die Wirkung, daß der Graf von glühendem Haß gegen den Priester erfüllt wurde, der seinem Glück in den Weg trat. Er befehdete den Erzbischof und verwüstete das mainzische Gebiet: dann unternahm er sogar einen Handstreich gegen die Person des Erzbischof, dem er auf einer Rheinfahrt auflauerte. Das Fahrzeug, das Erkanbald trug, entkam zwar, aber seine Begleiter, die auf anderen Nachen folgten, geriethen in Gefangenschaft und wurden auf Burg H. schmählich mißhandelt. Der Kaiser durfte diesen schnöden Friedensbruch natürlich nicht ruhig ertragen. Auf den Rath der Großen forderte er H. durch Boten, durch seine Freunde, durch ein Schreiben zur Unterwerfung auf; als H. hartnäckig blieb, verfiel er wiederum in Kirchenbann und Reichsacht. Im September 1020 zog Heinrich selbst mit Heeresmacht gegen seine Burg. Drei Monate hielt sich die uneinnehmbare Veste; erst als die Lebensmittel zu Ende gingen, übergab H. am 26. December die Burg; ihm selbst und seiner Gemahlin scheint freier Abzug gestattet worden zu sein; aber Kirchenbann und Reichsacht wurden nicht gelöst; unstät und flüchtig schweifte das Paar umher. Indessen auch so konnte ihre Verbindung nicht geduldet werden; auf einem Concil zu Mainz (Juni 1028) vor Aribo, Erkanbald’s Nachfolger, wurden sie abermals zur Verantwortung gezogen. Wie einst zu Bürgel, so beugte sich auch diesmal [490] H. dem Zorn des Kaisers und den Ermahnungen der Bischöfe; er entsagte von Neuem seiner Gattin. Irmgard aber blieb trotzigeren Sinnes; sie pilgerte nach Rom, um bei dem Papst Berufung gegen das Urtheil der Mainzer Synode einzulegen: daß sie bei Benedict VIII. günstige Aufnahme fand, war die Veranlassung eines schweren Conflictes zwischen dem Papst und dem Erzbischof von Mainz. Günstiger gestaltete sich das Geschick des Paares erst unter Konrad II., der ja selbst mit seiner Ehe den Satzungen der Kirche trotzte. Vielleicht auf Grund einer päpstlichen Dispensation lebten sie unangefochten mit einander; den einzigen Versuch, den Aribo auf dem Frankfurter Concil von 1027 machte, das Verfahren gegen sie zu erneuern, verhinderte der Kaiser. H. begegnet mehrfach in der Umgebung Konrads, von dem er ein Lehen aus Hersfelder Kirchengut empfing und als Gaugraf der Wetterau; Irmgard stand sogar, wie es scheint, in näheren Beziehungen zum Kaiser. H. starb wahrscheinlich 1036; sein, wie es scheint, einziger Sohn Udo war ihm schon 1034 im Tode vorangegangen. Irmgard muß ihn überlebt haben und wird erst kurz vor dem Januar 1043 gestorben sein.
      Hirsch, Jahrb. des d. Reichs unter Heinrich II., Bd. III, her. v. Breßlau; Breßlau, Jahrb. des d. Reichs unter Konrad II.

      [2]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .

    2. [S24] Allgemeine Deutsche Biographie, Artikel „Hammerstein, Otto Graf v.“ von Harry Breßlau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 489–490, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_(Graf_im_Engersgau)&oldid=1693797 (Version vom 8. Dezember 2015, 20:16 Uhr UTC).