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 Bohrer

Huyn von Merkelbach, Heynrich

männlich geschätzt 1375 - nach 1461  (86 Jahre)


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  • Name Huyn von Merkelbach, Heynrich 
    Geburt geschätzt 1375  [1
    Geschlecht männlich 
    Beruf 1441  Frechen [50226],Rhein-Erft-Kreis,Nordrhein-Westfalen,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [2, 3
    Schultheiß und Amtmann der Herrlichkeit Frechen 
    Tod nach 1461  [2
    Personen-Kennung I13864  global
    Zuletzt bearbeitet am 2 Nov 2014 

    Vater Huyne von Merkelbeich, Reynert 
    Mutter von Doenrade, Catharina 
    Familien-Kennung F6633  Familienblatt  |  Familientafel

    Kinder 
     1. von Merkelbach, Leenart
     2. von Merkelbach, Mechthilde
    Familien-Kennung F7422  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 31 Okt 2014 

    Familie 2 Druytgen von Baer,   geb. Köln [50667],Köln,Nordrhein-Westfalen,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Eheschließung 1435  [2
    Familien-Kennung F6544  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 31 Okt 2014 

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Anno 1442
      unter dem Datum des 25. Mai heißt es im Urkundenbuch der Stadt Köln "Heynrich van Merckelbek, Schulteis zo Vrechen, soll dem Tilman zom Huetlyn quitt geben, da die Klage nicht zur Frist erhoben worden. Er soll mit seinen Söhnen und Töchtern der Stadt Frieden geben. Deshalb wird er zum Uhrfehdeschwur mit sechs Bürgen auf den 28.Mai vorgeladen."
      Heynrich, der durch seinen Widersacher "wegen Worten, lästerlichen Sachen und Briefen" an "ere ind gelymp" gekränkt worden ist, versucht diesen zunächst vor das Palant'sche Gericht zu ziehen. Aber der Kölner Rat erklärt, Tilman sei nur innerhalb der Mauern der Stadt rechtserbötig. Daraufhin bittet Heynrich, der als Amtmann der Herrlichkeit Frechen im Dienste des Werner von Palant steht, seinen Herrn um Vermittlung. Man einigt sich auf einen Gerichtstag im Minoritenkloster zu Köln.
      Als Heynrichs Eideshelfer in diesem Prozeß nennt das Briefbuch Stadt Köln:
      Johann dominus in Wynantzroide (Gatte der Bela von Merckelbach), Johan Hoin zom Broek here zo Velleruys ("maege", das heißt Vetter), Johann zo Withem drossetus in Valkenburg (Sohn der Katharina Hoen zom Broek), Johann Hoen von Anstenroide (Vetter Heynrichs). [4]
    • Anno 1447
      wird Heynrich in einen neuen Rechtshandel verstrickt, der ihm viel Arger und Verdruß einbringt. In vorgerücktem Alter von gut 60 Jahren hat er nach dem Tode seiner ersten Frau eine zweite Ehe mit der weit jüngeren Druytgen von Baer geschlossen u und hat in ihrem Elternhause in Köln Wohnung genommen. Doch bald gibt es Streitigkeiten mit seinem Schwiegervater Peter von Baer, und Heynrich zieht zu seiner Tochter Metzgen und seinem Schwiegersohn Johann von Ackerbach in die Buttergasse. Abeber Druytgen weigert sich, ihm dorthin zu folgen. Heynrich droht ihr und macht ihr Vorwürfe wegen ihres ungebundenen Lebenswandels, nach dem Sprichwort: "Angriff ist die beste Verteidigung" geht sie zum Gericht verklagt ihren Mann auf Zahlung von 600 oberländischen rheinischen Gulden, die an der im Ehevertrag vereinbarten Morgengabe noch fehlen.
      Die im Kölner Stadtarchiv liegenden Prozeßakten sind keine erbauliche Lektüre, Heynrich nimmt kein Blatt vor den Mund: "Du in leys dyr nyet genuegen myt eynre du hayss. Hude dich noe du wylt, ich wyll dyn allet dat affbernen, da du hayst." (Du lläßt dir nicht genügen mit einem, den du hast. Hüte dich nur, du Wilde, ich will dir alles abbrennen, was du hast.) - Druytgen wehrt sich mit der gleichen Deutlichkeit: Es sei gewiß auch nicht recht, seiner Frau ein Kleid aus der Truhe zu nehmen, um es einer Magd zu schenken. In Frechen sei es bekannt, wie er es dort getrieben habe. Heynrich habe sie tätlich bedroht, sie bis auf die Straße verfolgt und ihr nachgerufen: "Ich wyll der vuylre hoeren yr naese affsnyden. Ich weuld ir arme en beyn intzwey slaen ind machen se dat sy nummer man ne gedoegen en suylde." (Ich will der faulen Person die Nase abschneiden. Ich möchte ihr Arm und Bein zerschlagen, daß sie niemanaem mehr genügen sollte.)
      Das Gericht veruteilt Druytgen dazu, daß sie, allen Zerwürfnissen zum Trotz, das Eheleben wieder aufnehmen müsse. Aber sie weigert sich und appelliert an den Offizial der erzbischöflichen Kurie. [1]
    • Anno 1450
      versucht Heynrich seinen sich hinschleppenden Ehekonflikt gewaltsam zu lösen. Als Druytgen eines Tages in die menschenleere Kirche zu St. Alban eintritt, um ein Gebet zu sprechen, sieht sie sich unverhofft ihrem Manne, dem Ehepaar Ackerbach und deren Sohn Gonrad von Ackerbach gegenüber, die sie mit Gewalt zwingen, ihnen in die Buttergasse zu folgen. Doch Druytgen findet einen Weg, Hilfe herbeizurufen, und der Magistrat der Stadt greift ein. Heynrich wird in Haft genommen und im Bayenturm eingekerkert, bis der Offizial am 24. November des gleichen Jahres das Urteil in dem Appellationsverfahren spricht. Diesmal wird auf "Trennung von Tisch und Bett" erkannt, und die Stadt Köln entläßt Heynrich nach einem erneuten Urfehdeschwur "in das Land Valkenburg" [5]
    • Anno 1455
      am 21. November wird Heynrichs Eheprozeß ein drittes Mal, nun in letzter Instanz vor dem Kurfürsten Dietrich von Köln in eigener Person verhandelt. Das Urteil ist für Heynrich günstig, und die Anwälte der Parteien einigen sich daraufhin auf folgenden Kompromiß: Druytgen hat sich vierzehn Jahre von ihrem Mann getrennt und ihm Renten und Güter entfremdet. Sie weigert sich noch jetzt, wider das Urteil der heiligen Kirche, zu ihm zurückzukehren. Sie soll ihm die Hälfte der Güter und 800 rhrheinische Gulden herausgeben. Der Schaden beträgt 1000 Gulden, von denen 420 Gulden sofort fällig sind. - Als Schiedsmann für den Fall, daß die Parteien sich über die Auslegung dieses Vertrages nicht einigen können, wird der Kölner Bürgermeister Heinrich Sudermann bestellt, dem das Recht endgültiger Entscheidung zustehen soll. [5]

  • Quellen 
    1. [S476] Max Dechamps, Der Ursprung des Geschlechtes Merckelbach, VIII f S.5.

    2. [S248] Max Dechamps, Der Ursprung des Geschlechtes Merckelbach Stammtafel.

    3. [S476] Max Dechamps, Der Ursprung des Geschlechtes Merckelbach, Tafel VIII f.

    4. [S476] Max Dechamps, Der Ursprung des Geschlechtes Merckelbach, VIII f S.4.

    5. [S476] Max Dechamps, Der Ursprung des Geschlechtes Merckelbach, VIII f S.6.