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Familien und Verwandte der Vorfahren der Grafen Beilstein / Wolfsölden / Schauenburg |
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Fam-Nr: 250 Familienbogen
Althoff Gerd: Band I Seite 311-314 "Die Billunger in der Salierzeit" in: Die Salier und das Reich Die Keimzelle des billungischen Herzogtums sieht die Forschung in der Ernennung Hermann Billungs zum princeps militae im Jahre 936. Dieses Amt beinhaltete eine militärische Kommandogewalt im Grenzgebiet an der unteren Elbe, wie sie bereits zuvor Bernhard besessen hatte, der im Jahre 929 in der Schlacht bei Lenzen gegen die Redarier siegreich blieb. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass dieser Bernhard ein Verwandter seines Nachfolgers Hermann Billung war. Dennoch stiftete die Ernennung Hermanns durch OTTO I. einigen Unfrieden unter den sächsischen Großen. Es gab mehrere, die größere Ansprüche auf diese Stellung zu haben glaubten, allen voran der ältere Bruder Hermanns, Wichmann, der sich daraufhin aus dem Heer entfernte. Aber auch Ekkehard, der Sohn eines Liudolf, war durch die Entscheidung so verärgert, dass er, um etwas Größeres als der neue Amtsinhaber zu leisten, mit 18 Gefährten einen tollkühnen Angriff auf die Slawen unternahm und dabei mit allen Beteiligten umkam. Die Maßnahme OTTOS DES GROSSEN aber stand im Kontext anderer Entscheidungen, mit denen der neue König die königliche Entscheidungsgewalt stärker betonte, eine Herrschaftskonzeption, die sich bewußt von der seines Vaters abgrenzte. Mit Hermann Billung war ein jüngerer Sohn aus einer bedeutenden Adelsfamilie in ungewöhnlicher Weise aufgestiegen und hatte so die Rangordnung unter den sächsischen Großen erheblich verändert. Bei der nächsten Erwähnung Hermann Billungs, zum Jahre 953, sieht man ihn mit der procuratio des Königs in Sachsen beauftragt. Widukind von Corvey bezeichnet ihn in diesem Zusammenhang - im Unterschied zum Sprachgebrauch der Hofkapelle, der in den Königsurkunden faßbar ist - als dux. Es ist jedoch nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass dux im sächsischen Sprachgebrauch dieser Zeit einen militärischen Befehlshaber, nicht einen Herzog meint. Wiederholt wurde dieser Auftrag der Stellvertretung des Königs in Sachsen in den Jahren 961 und 966. Anlaß dazu waren jeweils die Italienzüge OTTOS DES GROSSEN. Die Herzogsstellung der BILLUNGER in Sachsen entwickelte sich also aus der militärischen Befehlsgewalt im Grenzgebiet und aus dem zeitlich begrenzten Auftrag der königlichen Stellvertretung in Sachsen, der sein besonderes Gewicht nicht zuletzt durch die Tatsache bekam, dass OTTO DER GROSSE von seinen letzten 12 Regierungsjahren rund 10 außerhalb Sachsens, vor allem in Italien, weilte. Lange Zeit hat man in der Forschung in diesem Zusammenhang Hermann Billung als den treuen Gefolgsmann OTTOS DES GROSSEN par excellence dargestellt. In der Tat gilt dies für die ersten Jahrzehnte seiner Tätigkeit zu Recht und gründet nicht zuletzt darauf, dass die Interessen Hermanns mit denen des Königs untrennbar verbunden waren, da er dessen Förderung seinen Aufstieg verdankte. So fanden nicht zufällig die Auseinandersetzungen OTTOS DES GROSSEN mit den Mitgliedern seiner Familie und mit den Herzögen sozusagen ihr Pendant in den Kämpfen Hermanns mit seinen Neffen Wichmann und Ekbert. Namentlich für die Zeit der Abwesenheit OTTOS DES GROSSEN in Italien gilt das Urteil von der treuen Stellvertretung Hermanns jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr sind zwei Vorkommnisse in den Quellen erwähnt, die deutlich waren, dass auchHermann zu den Kräften in Sachsen gehörte, die der Italienpolitik OTTOS reserviert bis ablehnend gegenüberstanden. Das spektakulärere dieser Vorkommnisse ist sicherlich der königsgleiche Empfang, den Erzbischof Adalbert Hermann Billung im Jahre 972 in Magdeburg bereitete. Der Stellvertreter wurde wie der König unter Glockengeläut mit einer Prozession in die Kirche geleitet, saß an der Tafel auf dem Platz des Königs und schlief sogar in dessen Bett. Diese Anmaßung rief in Sachsen Widerstände und den Zorn OTTOS DES GROSSEN hervor, der dem Erzbischof aus Italien befahl, ihm so viele Pferde zu senden, wie er dem Herzog habe Glocken läuten und Kronleuchter anzünden lassen. Dieser Empfang war sicherlich keine Ungeschicklichkeit, sondern hatte aller Wahrscheinlichkeit nach programmatischen Charakter und eine paränetische Funktion. Er sollte dem König wohl signalisieren, dass mittelalterliche Herrschaft persönlich ausgeübt wird und nicht durch Stellvertretung zu regeln ist. Nicht viel weniger eigenmächtig ist aber die zweite Regierungshandlung, die von Hermann Billung aus dem Jahre 968 überliefert ist. Er erhob nämlich auf einem Stammestag in Werla Hildiward als Nachfolger des verstorbenen Bernhard zum Halberstädter Bischof. Einmal fragt sich natürlich grundsätzlich, ob er damit den Kompetenzbereich einer procuratio nicht überschritt. Problematischer wird die Handlungsweise aber noch, wenn man sich vergegenwärtigt, wer da erhoben wurde. Dieser Hildiward war zuvor Halberstädter Probst gewesen und wurde von seinem Vorgänger Bernhard als Nachfolger empfohlen. Dies war aber beileibe keine unproblematische Empfehlung, denn Bernhard hatte sich bis zu seinem Tode erfolgreich gegen den Plan OTTOS DES GROSSEN zur Wehr gesetzt, in Magdeburg ein Erzbistum zu errichten. Von dem empfohlenen Nachfolger aber war nicht zuletzt deshalb keine allzu große Gefügigkeit gegenüber dem kaiserlichen Plan zu erwarten, weil OTTO den Vater Hildiwards im Zusammenhang der Auseinandersetzungen mit seinem Bruder Heinrich 941 hatte hinrichten lassen. Die Erhebung Hermanns traf mit anderen Worten einen Kandidaten, bei dem eine Fortsetzung des Halberstädter Widerstands gegen den Erzbistumsplan zu erwarten stand. Thietmar von Merseburg berichtet denn auch ausführlich von den eindringlichen Verhandlungen, die der Kaiser in Italien mit Hildiward vor dessen Bestätigung im Amt führte. Und der Satz, mit dem der Kaiser den neuen Bischof nach diesen Verhandlungen investiert haben soll, macht deutlich, dass man in Sachsen genau um die Problematik dieser Erhebung wußte: "Empfange das Wehrgeld Deines Vaters". Für die Frage nach dem Charakter der billungische Herrschaft scheinen die beiden Episoden wichtige Mosaiksteine zu sein, die erkennbar machen, wie neuartig die Stellung war, in die Hermann Billung hineinwuchs. Die procuratio des Königs hinderte den BILLUNGER offensichtlich nicht daran, eigenständige Politik auch gegen die Interessen des Königs zu vertreten. Nur: Seine Herzogsstellung hatte keinesfalls eindeutige Konturen. Literatur: Adam von Bremen: Hamburgische Kirchengeschichte. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 240,256,286,380 - Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 33,38,40,43,49,64,77,82,91,129,131,242,376 H 6 - Althoff Gerd: Die Billunger in der Salierzeit. in: Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 311-314 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 78,95,108,112,122,127,130,133,135 - Althoff Gerd: Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1997 Seite 51 Anm. 82 - Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 59,73,77,89,101,110,158 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 259,311-314,318/Band III Seite 493 - Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 48,84, 107,215,454 - Freytag, Hans-Joachim: Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1951 - Giese, Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 9,126,129,138 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band 1 Seite 231,252,314,371,372,387,447,509,510,517 - Goetz Hans-Werner: Das Herzogtum der Billunger - ein sächsischer Sonderweg?, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 66 1994, Seite 167-197 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987Seite 26,37,41 - Holtz Eberhard/Huschner Wolfgang (Hg:): Deutsche Fürsten des Mittelalters. Fünfundzwanzig Lebensbilder, Edition Leipzig 1995 Seite 16,83,99,104 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 - Keller, Hagen: Die Ottonen. Verlag C.H. Beck München 2001 Seite 43 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 - Körntgen, Ludger: Ottonen und Salier. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2002 Seite 11,14,18,23,36 - Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover - Kurowski Franz: Schwertgenossen Sahsnotas. Die große Geschichte der Sachsen. Nikol Verlagsvertretungen GmbH Hamburg 1996 - Laudage, Johannes: Otto der Große. Eine Biographie. Verlag Friedrich Pustet Regensburg 2001 Seite 111,123,148,151,214,226-229,248,261, 272,285-288,300 - Ludat, Herbert: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa, Böhlau Verlag Weimar 1995 Seite 28,163 - Rupp, Gabriele: Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den Piasten, Peter Lang GmbH Frankfurt am Main 1996 - Schneidmüller Bernd/Weinfurter Stefan (Hrsg.): Ottonische Neuanfänge. Symposium zur Ausstellung "Otto der Große, Magdeburg und Europa" Verlag Philipp von Zabern Mainz 2001 Seite 66,165,168,269 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 127,137,140 - Schölkopf Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024. Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 22. Göttingen 1957 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. 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Hauptquelle: Genealogie-Mittelalter.de |
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Stand 18.10.2007 |
© Peter Bohrer, Heppenheim |
Email : Mail@Genealogie-Bohrer.de |
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